Werte Kollegen und Kolleginnen, ich habe jahrelang einen Unternehmer betreut, der zum einen eine Unternehmensberatung betrieb, zum anderen eine Ferienwohnung kurzfristig und damit ust-pflichtig vermietete und der einen Nebenbetrieb als Sänger hatte, für alle Bereich hat meine Kanzlei die Buchhaltungen und EÜR´s gemacht (bzw. bei der FeWo die Ermittlung der Vermietungseinkünfte aus der Buchhaltung abgeleitet - aber halt auch Buchhaltung dafür, da auch USt zu konsolidieren ist; keinen gewerblichen Einkünfte aus der FeWo, da keine Nebenleistungen, reine Vermietung der FeWo = Vermietungseinkünfte). Im Sommer 2025 ist der Unternehmer nach Spanien verzogen, zum damaligen Zeitpunkt konnte ich die EÜR und Steuererklärungen 2024 mangels letzter Zahlen vom Unternehmen noch nicht abschließen, sondern erst heuer im März. Nun habe ich Probleme mit der Rechnungsschreibung und wäre dankbar für Tipps: Erbringe ich eine Leistung an einen Unternehmer, gilt der Empfängersitzort als Leistungsort, und zwar IM Zeitpunkt meiner Leistungserbringung = 2026 (auch wenn ich für 2024). Also tritt aus meiner Sicht reverse charge ein. Der Unternehmer übt zumindest seine Unternehmensberatung weiter von Spanien aus, deshalb sollte für diesen Unternehmensbereich reverse charge auch von seiner Seite in 2026 abbildbar sein. Bauchschmerzen macht mir die Ferienwohnung und der Nebenbetrieb als Sänger. Wenn ich hier nach reverse charge abrechne, wie kann der Unternehmer das in Spanien abbilden? Der Mandant hat vorgeschlagen: Einfach alles zusammen auf eine Rechnung für die Unternehmesberatung; da stellen sich mir alle Haare auf und deshalb suche ich nach anderen Lösungen. Vor allem ist es ja auch so, dass ich für die Ferienwohnung auch 2025 noch erstellen und abrechnen muss, auch erst in 2026, wo der Wohnort/Sitzort in Spanien ist. Und da die Ferienwohnung im Privatvermögen innerhalb von 10 Jahren verkauft wurde, ist ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln, das sind auch nicht nur eben mal 200,- €, die man wo "unterjubeln" könnte. Wie würden Kollegen/Innen hier abrechnen? Also: Abschluss Unternehmensberatung reverse charge (dann habe ich auch im Aufgabegewinn nur netto zu kalkulieren, oder habe ich hier einen Denkfehler?). Aber Ermittlung Überschuss Fewo - wie würden Sie das abrechnen? Und Sänger? Die Tätigkeit wird derzeit nicht in Spanien fortgeführt. Ich bin dankbar für kreative Lösungsvorschlage. DANKE
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