Vielleicht kann ich´s für Hilfsbereite besser konkretisieren: Ich denke, meine Hauptfrage liegt darin, ob ich die USt auf die unentgeltliche Mahlzeitengestellung aus dem gebuchten Wert nach Rabattfreibetrag herausrechnen muss, oder ob ich trotz der Anwendung des Rabattfreibetrags die USt auf die Sachbezugswerte (SBW) verwenden kann. Das könnte man aus Abschn. 1.8 Abs. 11 UStAE so herauslesen. Würde ich die USt auf den in der Lohnabrechnung ausgewiesenen Wert berechnen, wäre es relativ einfach in der Buchhaltung - falls ich hier Theorie und Praxis richtig verbinde, wäre der Buchungssatz bei SKR04 in meinem Beispiel von vorhin (249,60 €😞 #6072 (Essen in 2023 7%) / #4941 -> USt 16,33 Würde ich die USt nur auf die Sachbezugswerte für je ein Mittag- oder Abendessen im Beispielsfall an 25 Tagen berechnen, käme ich auf einen Bruttowert für die USt von 95 € (25 Tage * 3,80 €), darin nur eine 7%ige USt von 6,21 €. Ich überlege, ob ich die Buchung dann splitte in a. nur netto ohne USt (abgerechneter Wert 249,60 € abzgl. USt auf SBW 6,21 €) 243,39 € #6072 / 40 4971 (Aufhebung Automatik) b: USt auf SBW 6,21: #6072 / 3801 Bei dieser Vorgehensweise - USt separat aus SBW buchen - stolpere ich aber über das Sonderproblem, dass Direktbuchungen auf dem #3801 nicht in die UStVA einfließen (Meldung #REW02559) - müsste man dann die UStVA immer manuell um diese Werte ändern? Fliegt mir das dann irgendwann um die Ohren? Des Mandanten Freud (USt-Ersparnis) könnte zum Beraters Leid werden?! Vielleicht wäre es auch eine Idee, das unterjährig mit den normalen (zu hohe USt auslösende) Werte aus der Lohnbuchhaltung zu verbuchen und im Rahmen des Abschlusses für jeden Mitarbeiter auf einen Rutsch die Werte zu korrigieren; dann könnte man das in der USt-Jahreserklärung einmalig korrigieren. Klingt für mich selbst noch nicht überzeugend. Grad als ich daran rumbastle, kommt mir noch eine andere Idee: Ich verwende statt des Kontos 4941 (Sachbezüge 7%) das neutralere Konto 4946 (verrechnete sonstige Sachbezüge) und buche hier die gesplittete Buchung wie folgt: 154,60 € (die laut nachgewiesenen Mahlzeiten in der Lohnabrechnung ausgewiesenen 249,60 € abzgl. des SBW 95 €) - darauf keine USt: #6072 / 4946 95 € (der SBW, auf den die USt entstehen soll) mit USt-Schlüssel: #6072 / 2 4946 Dann habe ich im Ergebnis die gewollten 6,21 € auf #3801 (fließt in die UStVA) und auf den Konten 4946 den "passenden" Nettowert von (brutto 249,60 € abzgl. 6,21 € USt) 243,39 und auf #6072 den Bruttowert laut Lohnabrechnung von 249,60 €. Das klingt für mich plausibel. Macht das jemand so (umständlich; bzw. wenn man es mal implementiert hat, scheint es mir gar nicht mehr so umständlich) oder wie würden das versierte Praktiker verbuchen? UND: Kann ich die Grundannahme überhaupt treffen, dass ich die USt nach den SBWen berechnen kann trotz Anwendung des Rabattfreibetrags?
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