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Einkauf über Amazon aus GB 2021

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letzte Antwort am 19.05.2021 15:45:25 von Kleine-Einfraukanzlei
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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen, 

 

Amazon-Rechnungen sind ja nicht immer "einfach". Eine Mandantin hat im April etwas für 800,- über Amazon aus GB gekauft. Kein Zoll, keine EUSt - ist das korrekt?

 

Auf der Amazon-Rechnung steht noch die GB-USt-ID - unten steht allerdings der Vermerk "Steuerfreie Lieferung" (also immerhin nicht mehr "innergemeinschaftliche"...).

 

Gibt es Erfahrungen zu Einkäufen aus GB ab dem Jahr 2021?

 

Dankeschön.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 5
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Direkt amazon.co.uk oder marketplace-Händler?

 

Sollte doch eigentlich nach Auslaufen aller "Schonfristen" ab 01.01.2021 ein normales "Drittland" sein.

Eventuell Systeme noch nicht umgestellt oder den Zoll juckt es nicht?!

 

BAFA - Brexit

 

Zoll online - Brexit und Zoll - Häufig gestellte Fragen zu "Brexit und Zoll"

 

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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Nun ja, es frägt sich, ob wir den Mandanten auf den Zoll hinweisen müssen? Würden Sie eine Rechnung aus einem GB-Einkauf einfach ohne VorSt buchen und fertig? 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 5
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Ich bin kein Berater..... sehe es aber so:

 

UStG ist Beratersache

 

Zoll: Gesetze, Verordnungen, Kodexe,...... eigentlich Thema des Unternehmers, er muss USt-ID´s prüfen, Zolltarifnummern prüfen,.......

 

Hinweis an Mandant: Rechnung scheint falsch - ohne VoSt-Abzug buchen, Reaktion bzw. Korrektur abwarten....Hinweispflicht genüge getan

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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
2038 Mal angesehen

Ein Anruf beim Zoll hat Folgendes ergeben:

 

Wenn ein Empfänger eine Ware aus einem Drittland ausgehändigt bekommt, kann davon ausgegangen werden, dass die Zollabfertigung erfolgt ist, sonst würde der Zoll das Paket nicht rausgeben. Insofern treffe den Erwerber keine besondere Nachforschungs- oder Erklärungspflicht. Er könnte aber beim Paketdienstleister fragen, wer die Einfuhrabwicklung übernommen hat. Oftmals übernehmen das die Versender von sich aus = DDP-Lieferung. 

 

Bei der von mir geschilderten Amazon-Lieferung aus GB könnte es durchaus auch sein, dass die Ware bereits vor dem 1.1.2021 in ein EU-Lager gekommen sei, dann könne es daraus auch danach noch ohne Zoll / EUSt verkauft werden. 

Also: ich komme zu dem Schluss, der Sachverhalt passt so. 

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letzte Antwort am 19.05.2021 15:45:25 von Kleine-Einfraukanzlei
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