Hallo werte Gemeinde, evtl. stehe ich auf dem Schlauch: Im Rahmen der "Bundesregelung Fixkostenhilfe" werden durch die Ü-Hilfen ja ausschließlich jene Fixkosten gefördert, welche nicht durch den verbliebenen Ertrag des Antragsstellers gedeckt waren. Wenn nun aber die Anträge allesamt nach der "Kleinbeihilferegel" gestellt waren, dann ist das nicht so ??? Zumindest wäre mir da keine entsprechende Regel bekannt...???? Hintergrund der Frage: Mandant von mir erzielte in 2019 mit ca. 3 Mio. Umsatz einen Gewinn von ca. 250.000,-- €. In 2021 erzielte er mit einem Umsatz von 1,4 Mio (Coronabedingt) einen vorläufigen Gewinn von 0,-- € Allerdings vor den Zahlungen von Ü3 und Ü3+ (beide gem. Kleinbeihilfe beantragt und bewilligt); diese allerdings machten ca. 500.000,-- € aus, so dass dort derzeit ein vorläufiger Gewinn von 500.000,-- € auf dem Deckel steht.....😲 ...und dabei habe ich irgendwie ein Störgefühl...... ...peile ich da irgendwas nicht ???? Freue mich auf rege Teilnahme......und jetzt schon mal besten Dank für die Mithilfe... Der Arnd
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