Prolog 1: Dieser Beitrag dient erstmal nur dazu, meinen Frust von der Seele zu schreiben Zur Sache: Für einen Mdt. Antrag auf Ü4 (Jan-Mar-22) sowie Erweiterungsantrag (Apr-Jun-22) gestellt. Erstantrag genehmigt und ausbezahlt; Erweiterungsantrag bis heute nicht beschieden. Allerdings Rückfragen gestellt, u.a. zum Umsatz. Dieser war ggüber der Antragstellung im Januar gleich, im Februar, März, Mai und Juni etwas höher (allerdings immer noch WEIT im förderfähigen Bereich), im April etwas niedriger. Hier die heutige Rückfrage der IHK München, zunächst zum April: 1. Sie haben zum vorliegenden Antrag neue Umsatzzahlen übermittelt, wodurch sich die Förderquote für den Monat April 2022 erhöhen würde. Leider ist es uns technisch nicht möglich, die Umsatzzahlen nachträglich zu ändern. Wir werden daher Ihren Antrag in der vorliegenden Form bearbeiten. Sie können die Korrekturen im Rahmen der Schlussabrechnung durchführen. Bitte antworten Sie uns kurz über das Portal, damit wir den Antrag weiterbearbeiten können. und jetzt der eigentliche Hammer zu den anderen Monaten: 2. Sie haben zum vorliegenden Antrag neue Umsatzzahlen übermittelt, wodurch sich die Förderquote zusätzlich zu dem Monat Mai 2022 auch in den Monaten Februar, März und Juni verringert. Leider ist es uns technisch nicht möglich, die Umsatzzahlen nachträglich zu ändern. Wir reduzieren den Förderbetrag in den Monaten Februar, März, Mai und Juni auf 0,- €. Es gibt nun 2 Möglichkeiten wie weiter verfahren werden kann: 1.) Sie können einen Änderungsantrag stellen nachdem der Erstantrag verbeschieden wurde. Da die Frist zur Stellung eines Änderungsantrages am 30.09.2022 abgelaufen ist, wenden Sie sich an die Service-Hotline für prüfende Dritte unter 030 – 530 199 322 (Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) und lassen Sie sich für einen "Änderungsantrag" registrieren. Sie erhalten dann vom technischen Dienstleiter die Nachricht, wann das Portal wieder geöffnet wird. Ggf. werden Sie aufgefordert einen Nachweis der Bewilligungsstelle vorzulegen, welcher Sie zur nachträglichen Stellung eines Änderungsantrages berechtigt, hierfür können Sie einen Screenshot (Bildschirmabgriff) dieser Mitteilung erstellen. 2.) oder Sie können die Korrekturen im Rahmen der Schlussabrechnung durchführen. Bitte antworten Sie uns kurz über das Portal, damit der Antrag von Ihnen zurückgezogen oder von uns weiter bearbeitet werden kann. Leute: ich bin jetzt echt sprachlos, kann mich nicht einmal mehr richtig aufregen. Erfüllt das eigentlich schon den Begriff "Staatswillkür" ???? Oder ist das einfach nur das Armutszeugnis unserer Verwaltung ???? mannmannmann.......würde Schäffer sagen....
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