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Ü-Hilfen SAR`s - verbundene Unternehmen - 2 Einzelunternehmen

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Arnd05
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 1
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Hallo Mitstreiter,

 

in den letzten Zügen meiner SAR`s befindlich habe ich mir die kniffligen Fälle natürlich für Zuletzt aufgespart.

Jetzt täte mich die Schwarmintelligenz hier interessieren; folgender Fall:

 

Mandant ist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages (kein Arbeitsverhältnis) als Kommanditist für die KG, an der er eben als KD ìst beteiligt ist, tätig. Die Vergütungen werden (neben den Aufwendungen) im Rahmen des SBV der KG steuerlich erfasst und er erzielt damit- neben den Gewinnzuweisungen der KG - gewerbliche Einkünfte.

"Nebenbei" betreibt er noch ein Gewerbe mit Angestellten.

 

Die KG selbst hat Ü-Hilfen erhalten.

Der Gewerbebetrieb auch.

 

Nun zum Kasus:

 

Ist die gewerbliche Tätigkeit im Rahmen der KG als "Unternehmen" zu behandeln ???? Ist es eine rechtlich selbständige Einheit ??? Oder kein "Unternehmen" im Sinne der Ü-Hilfen..???

 

...irgendwie habe ich da eine Blockade im Kopf......

 

ratsuchende Grüße vom

 

Arnd

 

 

 

 

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