Das habe ich dann heute noch getoppt.
Antrag gestern erstellt, heute Morgen ca 11 Uhr hochgeladen. Abschlagsbescheid kam gerade. ca 5 1/2 Std.
Während ich den ersten Abschlagsbescheid heruntergeladen habe kam bereits der nächste, gleiches Thema heute Vormittag hochgeladen.
Was da wohl noch geprüft worden sein mag ?????
Hat irgendwer schon einen Änderungsantrag der 4 durch ?
Wir haben am 16.05.2022 zwei Änderungsanträge für die UBH4 gestellt. Bisher keine Rückantwort. So schnell erwarte ich aber auch keine Antwort.
Hallo zusammen,
ich hab kurz ne Frage zu folgendem Vorgang:
ÜBH4 wurde beantragt im Januar. Darauf erfolgte nur eine Abschlagszahlung.
Im Nachgang hat sich herausgestellt, dass der Umsatzeinbruch nicht erreicht wurde. Für keinen Fördermonat.
Für die Monate April bis Juni soll kein Antrag mehr gestellt werden.
Daraufhin wurde mit der L-Bank kommuniziert, dass der Antrag zurückgezogen wird.
Nach langer Pause habe ich heute den Ablehnungsbescheid im Postfach.
Im Bescheid steht allerdings nichts, wie die Rückzahlung der bereits erhaltenen Abschlagszahlung zu erfolgen hat.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, ob diese unaufgefordert an die L-Bank zurück zu bezahlen ist oder wie das abläuft. Eine Schlussabrechnung der ÜBH4 wird es nicht geben, da der Antrag ja zurückgenommen wurde.
Ich frag erst mal hier, da die L-Bank gerade mit Anfragen überlastet scheint...
Danke Vorab.
Grüße
AKW
Edith:
Hab doch jemand bei der L-Bank erreicht. Für die Rückzahlung wird ein gesondertes Schreiben kommen. Wann das Schrieben kommen wird, konnte mir niemand sagen.
Wir haben am 11.04.2022 einen Änderungsantrag für die Monate April bis Juni gestellt bis heute keine Reaktion !!!!
Hat irgendwer schon für einen Änderungsantrag eine Reaktion? Bewilligung?
liebe Grüße
ich hab am Mittwochabend den ersten Bescheid (L-Bank) erhalten für den kompletten Zeitraum Januar bis Juni.
Allerdings handelt es sich dabei um einen Erstantrag und nicht um einen Änderungsantrag. Die Änderungsanträge liegen alle noch brach, nachdem die ersten Rückfragen dazu beantwortet wurden.
Ich denke aber, je näher der 30.06. rückt, desto schneller wird hier auch abgearbeitet.
Sogar bei meinen Wechselanträgen zwischen NSH3+ und ÜBH3+ hat sich etwas bewegt.
Grüße AKW
Darf ich fragen worauf sich die Nachfragen bezogen haben
Es ging hauptsächlich um den Nachweis der Umsätze im Förderzeitraum und im Vergleichszeitraum anhand der Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen.
Grüße AKW
Hallo,
bei der letzten ÜBH war es ja so, das die Antragsfrist so verlängert wunde, dass die Antragsfrist erst nach dem Zeitraum auslief. So konnten wir in einigen Fällen erst die Buchhaltungen für alle Monate fertig stellen, um einen genaueren Antrag zu stellen.
Bisher läuft die Antragsfrist ja schon am 15.6. aus ?
Hat da schon jemand etwas gehört oder eine Einschätzung ?
Grüsse aus dem Rheinland.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Frist verlängert wird, da der komplette Beihilferahmen auf EU-Ebene ausläuft.
Da gibt es gar keine Grundlage für eine Verlängerung.
Außerdem gab es ja gestern diese Mail vom BMWi:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
die Bundesregierung hat entschieden, die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe am 30. Juni 2022 auslaufen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der den Hilfsprogrammen zugrundeliegende Beihilferahmen. Deshalb endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV, anders als bei den früheren Hilfsprogrammen, bereits kurz vor Ablauf der Förderperiode, nämlich am 15. Juni 2022.
In dieser E-Mail finden Sie wichtige Informationen zur Stellung von Überbrückungshilfe IV-Anträgen für die Monate April bis Juni 2022:
Bislang kein Überbrückungshilfe IV-Antrag gestellt. Wenn Sie bisher noch keinen Erstantrag für die Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können Sie noch bis zum 15. Juni einen Erstantrag für alle Monate des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe IV, also Januar bis Juni 2022, stellen.
Überbrückungshilfe IV-Antrag bereits beschieden. Wenn Sie schon einen Erstantrag für das 1. Quartal 2022 gestellt hatten, der bereits beschieden ist, können Sie die Monate April bis Juni 2022 einfach per Änderungsantrag bis zum 15. Juni 2022 beantragen.
ÜH IV-Antrag für das erste Quartal noch nicht beschieden. Wenn Sie zwar einen Erstantrag für das erste Quartal bereits gestellt haben, dieser aber bisher noch nicht beschieden ist, müssen Sie folgendermaßen vorgehen. Bitte checken Sie Anfang Juni, ob Sie als prüfende Dritte/prüfender Dritter vor dem 1. April 2022 Erstanträge Überbrückungshilfe IV für die Fördermonate Januar bis März 2022 eingereicht haben, die noch nicht bewilligt wurden.
In diesem Fall können Sie die Fördermonate April bis Juni 2022 nicht per Änderungsantrag beantragen. Stattdessen müssen Sie zunächst einen Erweiterungsantrag für die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV (April bis Juni 2022) stellen. Dafür haben Sie vom 2. bis 15. Juni 2022 Zeit. Im Erweiterungsantrag müssen Sie noch keine detaillierten Umsatz- und Kostenangaben machen, sondern lediglich die Verlängerung selbst beantragen und durch Erklärung des Antragstellers bestätigen, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Es handelt sich also beim Erweiterungsantrag um eine stark reduzierte Variante des Änderungsantrags, die vor allem der Fristwahrung dient. Die konkreten Umsatz- und Kostenangaben können Sie dann bis zum 30. September 2022 im Antragsportal nachreichen.
Eine spätere Beantragung dieser Fördermonate, bspw. in der Schlussabrechnung, ist beihilferechtlich nicht möglich. Weitere Details zum Erweiterungsantrag finden Sie ab dem 2. Juni 2022 im Antragsportal.
Ihr Service-Team Digitalplattform Überbrückungshilfe
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
So kann man sich wenigstens die Bearbeitungszeit für die Erweiterungsanträge fristwahrend "sichern".
Danke Andre, ich hab zwar die Mail gestern auch bekommen aber nur überflogen und für mich da der übliche 15.6. erwähnt wurde als erledigt betrachtet. Jetzt habe ich das erst durch Dich den Rest mit dem Erweiterungsantrag gelesen,
weil bis zum 15.6. habe ich schon noch so 10-15 Kandidaten die unter die Beihilfe fallen.
moin Mädelz,
da läuft doch im Portal das fette Banner, dass nunmehr die - für uns alle so interessanten - Erweiterungsanträge gestellt werden können.
Hat da jemand von Euch auch schon gesehen, wie oder wo ????
Ich find da nix......?????
beste Grüße....
Hallo @Arnd05 ,
ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass dies erst ab 02.06.2022 scharf geschalten wird.
Hab im Portal jetzt aber auch nichts gefunden.
Mal Abwarten ob am 02.06. was kommt... wobei das unüblich ein Donnerstag wäre.
Grüße AKW
Jo, in der push-Nachricht (vom Andre ein paar Beiträge weiter oben eingestellt) ist vom 2.6. die Rede.
...aber da auf der homepage des BMWI (sorry, ich hatte geschrieben im Portal, dort allerdings nicht) schon ganz fett und prominent im Fließbanner geschrieben steht "....................😂😂..........jetzt will ich mir gerade den genauen Text nochmal ansehen und stelle fest, dass das Fließbanner wieder geändert ist und der Hinweis auf die Erweiterungsanträge fehlt wieder........da hatte wohl ein Praktikant zu früh aufs Knöpfchen gedrückt.....🙈
😄 genau sowas hab ich mir vorgestellt... wäre das erste mal, das das BMWK was bekannt gibt, das wir noch nicht wüssten 😉
.Eine kurze Frage: Darf das Konto Betriebsbedarf bei der Überbrückungshilfe als Fixkosten geltend gemacht werden???
Konto Betriebsbedarf: der Ansatz bei den Corona-Hilfen hängt nicht starr an dem Sachkonto. Es müsste geprüft werden, dass für die ÜHIV u.a.
- kein Barzahlungen vorliegen,
- die Kosten zu den Ziffern 1 bis 10 nur dann förderfähig sind , wenn sie vor dem 1. Januar 2022 privatrechtlich beziehungsweise hoheitlich begründet worden sind und es sich bei den auf dem Sachkonto Betriebsbedarf erfassten Kosten um fortlaufende!! , im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten handelt
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Der Erweiterungsantrag für die Überbrückungshilfe IV soll nach derzeitigem Plan tatsächlich am hier diskutierten Donnerstag, den 02.06.2022 im Antragsportal live gehen.
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/
Dies auch nicht mal an dem bekannten Freitag Freitag, weil wegen des Auslaufens (Nichtverlängern) des Temporary Framework zum 30.06.2022 jeder Tag zählt.
PS:
FAQ zur Überbrückungshilfe III wurde angepasst…
Verlängerungen irgendeiner Art sind derzeit nicht mehr erwartbar.
Man sollte zur Fristwahrung/ Wirksamkeit bis zum 30.06.2022 JEDEN Tag ins elektronische Antragsportal gehen und die Bewilligungsbescheide/ Vorabzusagen dokumentiert abrufen.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Liebe Mitstreiter-leidende 😉 ,
darf ich fragen wie Sie die Barzahlungen bei den Kosten "rausnehmen" ?
Ich habe da bei den Datev Info Dokumenten nichts zu einer Hilfestellung programmseitig gefunden ?
Vielen Dank für Ihren Input !
Hallo @kgaspers ,
Hand am Arm... alles sauber durchklicken und schauen wie die Rechnung bezahlt wurde.... Bedanken Sie sich beim BMWK für diese tolle Arbeit 😉
Je nach Buchhaltung, lässt sich auch mit Filtern oder Sortierung arbeiten. Dann wären alle Buchungen die über die Kasse laufen rausgefiltert.
Wenn alles Kreditorisch gebucht wird, geht es nur mit wissen, welcher Kreditor bar bezahlt wird. Wenn welche dabei sind, die Bar und Unbar bezahlt werden, hilft nur direktes nachsehen...
2 Mal den Bestand aufmachen und in jedem Bestand 2 Kontenblätter nebeneinander, dann lassen sich bei 2 Bildschirmen 4 Konten gleichzeitig anschauen... so kommt man eigentlich gut über die Runden.
Über andere Ideen freue ich mich natürlich auch.
Grüße AKW
Guten Abend zusammen
von mir nochmals die Frage Änderungsantrag ÜBH4 April bis Juni.
Hat hier schon jemand ne Reaktion ? Oder sogar ein Bescheid ?
Hallo liebe Endspurtler 😉
Damit es auch schön spannend bleibt hat uns das BMWK noch eine kleine Hürde heute eingebaut:
Haltet durch.
Grüße AKW
Habe ich auch gerade gesehen und konnte nur mit dem Kopf schütteln...
Was denn ?
siehe einen Beitrag über mir...
Also Änderungsantrag Anfang April gestellt bis heute keine Reaktion !!!
Auch die StB-Kammer Sachen-Anhalt ist leicht geschockt 😉
Grüße AKW
@Shawan:
Falls ja, was dann?
Falls nein, was dann?
Mich interessiert ob schon jemand ein Bescheid Monate April bis Juni hat ?
Schon klar.
Falls ja, was dann?
Falls nein, was dann?