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Überbrückungshilfe III Plus

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letzte Antwort am 08.09.2022 13:20:55 von oaausb69
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oliverbrandl
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Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen !
Ich hätte eine Frage zur Überbrückungshilfe III Plus, FAQ Tz. 2.4, Nr. 6. Da stehen nun neu zwei weitere Punkte. Den Satz mit der Schwelle für GWG verstehe ich nicht recht. Zum einen weiß ich nicht, ob die steuerliche 800 € -Grenze hier gemeint ist (?). Zum zweiten vermute ich, daß diese Grenze pro Wirtschaftsgut gelten soll und nicht insgesamt (was kaum vorstellbar ist). Zum dritten ist das Wort ,,können" auslegungsbedürftig: Ist das im Sinne von "ausschließlich" gemeint (also bei Überschreiten der Grenze kein Ansatz zulässig) oder nicht, so daß es eher nur als Nichtaufgriffsgrenze gedacht ist und man bei einer Wertüberschreitung belegen bzw. glaubhaft machen muss, daß ein Ansatz dennoch gerechtfertigt ist ? Und beim letzten Satz mit dem Vergleich mit den Kosten in 2019 vermute ich, daß man dann von vorneherein keine weiteren Begründungen vorlegen muss, wenn die Kosten höchstens so wie in 2019 anfallen, andernfalls Ansätze zwar denkbar sind, aber dann eben detailliert begründet werden müssen . Wie seht ihr/sehen Sie diese beiden Sätze (die bei der ÜH III ja nicht vorkommen). ? Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfestellung ! (Bei der Hotline konnte man mir gar nichts dazu sagen, auch nicht nach Rücksprache mit dem Backoffice....)
andrereissig
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Ich glaube, Sie machen sich um diesen Punkt viel zu detaillierte Gedanken.

 

Das Wort "können" wird hier nur benutzt, um die Möglichkeit des Ansatzes aufzuzeigen. Die alternative Formulierung wäre "müssen" gewesen und hätte sicherlich dazu geführt, daß manch ängstlicher Unternehmer sicherheitshalber GWGs angeschafft hätte.

 

Da der Plural verwendet wird, können (!) Sie hier natürlich alle GWG ansetzen, die betriebsnotwendig ersetzt wurden und den Betrag von 2019 nicht überschreiten.

 

Als Nichtaufgriffsgrenze werden Sie das nur schwerlich interpretieren können, da es schon eine recht kunstfertige Argumentation erfordern wird, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30 % überdurchschnittliche Ersatzinvestitionen zu begründen. Hier ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Beträge von 2019 einfach als Obergrenze interpretiert.

 

Da die FAQ nicht gerade von einem Lyriker verfasst wurden und diverse Ungenauigkeiten enthalten, ist immer die Überlegung ratsam, wie es denn am wahrscheinlichsten gemeint ist. Und da der Verfasser hier eher unterkomplexe Fälle im Sinne gehabt haben wird, glaube ich, man sollte das nicht überinterpretieren.

Live long and prosper!
oliverbrandl
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....das heißt, Sie meinen, es sind Ersatzinvestitionen gemeint mit der GWG-Schwelle, nicht die Höhe der Reparaturkosten  (weil doch unter der Spalte "enthält nicht" steht, daß Neuanschaffung oder Ersatz von WG nicht ansetzbar sind !) ?

andrereissig
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Genau. GWG dürfen im Rahmen der Kosten von 2019 ersetzt werden. Die Ausnahme in der rechten Spalte bezieht sich nur auf höherwertiges Sachanlagevermögen.

 

Es darf also ein bereits vorhandenes, defektes GWG ersetzt werden. Ersetzt man Sachanlagevermögen, wird dies nicht gefördert.

Live long and prosper!
AKW
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Guten Morgen zusammen, 

 

da es unglaublich viele ÜBH3+ Beiträge gibt, hab ich mal den mit einer neutralen Überschrift herangezogen. 

 

Hat jemand schon eine Info bekommen, ab wann der Wechselantrag der Neustarthilfe3+ zur Überbrückungshilfe3+ möglich ist? 

Ich finde weder beim BMWI noch bei der StbKammer  Sachsen-Anhalt was. 

 

Grüße

 

AKW

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AKW
Erfahrener
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Guten Morgen und Achtung Achtung!

 

Ich habe per Zufall heut mal wieder ins Portal gesehen und bemerkt, dass ich am 22.07. eine Rückfrage zu einem ÜBH3+ Antrag bekommen habe. 

 

Aber keine Info per Mail. Antrag liegt bei der L-Bank (BaWü).

 

Die zur Info, dass mal wieder Rückfragen ohne Mailbenachrichtigung raus sind. 

 

Grüße

 

AKW

 

Arnd05
Aufsteiger
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p.s.: Gleiches bei mir bei einer Ü4: Bescheid erlassen ohne mailinfo........

....also vorsichtshalber einmal alles durchgecheckt.....

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andrereissig
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Also aktuell zieht sich mal wieder alles wie Kaugummi.

 

Ich habe immer noch offene ÜBH3+-Fälle.

 

Den Highscore hat im Moment ein Antrag, der am 04.10.2021 gestellt wurde. Mitte Januar 2022 haben wir dann Rückfragen bekommen, die wir am 18.01. beantwortet haben.

 

Seitdem - Funkstille.

 

Daraufhin habe ich diese Woche mal die Bewilligungsstelle angeschrieben und gefragt, ob es im Sinne einer schnellen, unbürokratischen Hilfe ist, einen Antrag 8 Monate liegen zu lassen, so daß der Fall nächsten Monat seinen ersten Geburtstag feiern darf.

 

Antwort:

 

Wir haben Ihre Nachricht zum Anlass genommen, um die Bearbeitung Ihres Antrages fortzusetzen. Ihre Anfrage wurde daher nun an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

Kommen Sie gut durch diese Ausnahmesituation und bleiben Sie gesund.

Mir kommen die Tränen sturzbachweise vor Glück!

 

Es ist erschreckend, wie die Bewilligungsstellen mit manchen Fällen umgehen. Wir reden hier schließlich nicht über irgendeine Elektroautoförderung. Ich frage mich, wie man derart sorglos und ignorant mit unternehmerischen Existenzen umgehen kann.

 

So! Nix zum Thema beigetragen, aber manchmal muß man sich einfach Luft machen.

 

Live long and prosper!
AKW
Erfahrener
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Danke für den Beitrag, der hilft sehr durch die Begründung gegenüber den Mandanten, warum der Bescheid noch nicht fertig ist. 

 

Ich habe letzte Woche die letzten ÜBH3+ Anträge abschließen können. 

 

Aktuell sind nur noch 2 ÜBH4 Anträge offen. Wobei ich soeben eine Mail mit einer Bescheidankündigung erhalten habe. Also noch 1 Antrag offen. 

Wobei ich bestimmt nicht so viele Anträge gestellt habe wie Sie  @andrereissig .

 

Ich bin sehr gespannt, wie lange wir mit dem Sch*** noch kämpfen werden. Ich meinte vor nem halben Jahr noch, dass komplett 2023 damit gefüllt wird... aber mittlerweile rechne ich ja schon 2024.

 

Zumal das BMWK schon wieder Rettungsschirme für den Mittelstand versprochen hat... wenn die merken, dass die Anträge ja gut über das Portal gehen, dann dürfen wir hier sicherlich wieder ran. 

 

Grüße AKW

oaausb69
Aufsteiger
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Immerhin sind die Herrschaften in der Bewilligungsstelle ehrlich und schieben das nicht auf "technische Probleme". Die stehen zu dem Sachverhalt "liegt hier halt unbearbeitet rum"...    Respekt.

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letzte Antwort am 08.09.2022 13:20:55 von oaausb69
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