@bodensee schrieb:Meine Frage weißt Du zufällig ob sich den FAQ November und Dezemberhilfe sich etwas zu den urpsünglichen so geändert hat das jetzt für beide Monate ein einheitlicher Vergleichsumsatz - entweder entpsrechden Monat in 2019 oder eben Jahresdurchschnitt- verwendet werden muss. Ich habe es gestern abend nachgelesen jetzt steht das in den FAQ aber war das auch damals drin Anträge hatte ich im Mai 2021 gestellt und beide wurden beschieden Nov mit Jahresumsatz und Dez. mit Monatsumsatz , hatte ich natürlich vorher ausgerechnet was die günstigste Variante für den Mandanten - Künstler- ist. Jetzt wird das zur Rückzahlungen an die L-Bank führen für den Nov.
Ich habe Dir die FAQ Stand Mai 2021 mal angehängt und ich habe geschaut: Die Dezemberhilfe entstand ja im November 2020. Dementsprechend erschienen die ersten gemeinsamen FAQ für NovH und DezH am 26.11.2020.
Leider stand selbst dort schon unter Punkt 2.1, dass das Wahlrecht einheitlich auszuüben ist. Lediglich in den Überbrückungshilfen muss dieses Wahlrecht nur innerhalb der Hilfe einheitlich ausgeübt werden. Ich vermute, dass Du es deswegen so interpretiert hast.
Kurze Info, weil ich neugierig war und in den Archiv-FAQs nachgesehen habe.
Ganz zu Beginn stand das noch nicht drin.
Kam wohl in den ersten Monaten dann als Bedingung dazu.
@AMayer schrieb:Kurze Info, weil ich neugierig war und in den Archiv-FAQs nachgesehen habe.
Ganz zu Beginn stand das noch nicht drin.
Kam wohl in den ersten Monaten dann als Bedingung dazu.
Richtig. Zu dem Zeitpunkt gab es die Dezemberhilfe ja auch noch nicht.
Wie ich oben schon geschrieben habe, die ersten FAQ mit Dezemberhilfe gab es am 26.11.2020 und da stand es direkt drin.
Deswegen heißen die verlinkten FAQ auch nur "Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen".
Danke Dir , es wurde so beantrag natürlich auch von der L-Bank im Bewilligungsbescheid beschieden.
ist jetzt im Rahmen der Schlussabrechnung aufgefallen und ehrlich ich weiss nicht mehr ob und wenn ja wie ich das damals interpretiert habe vermutlich eher nach dem Motto zu gunsten des Mandanten, der eh nicht in Geld schwimmt.
Aber gut das du die alten FAQ noch hast , ich hatte mir am Anfang noch screenshots gemacht aber irgendwann resignativ damit aufgehört, da es ständig Änderungen gab.
DAnke dann konnte ich dort zumindest nicht überlesen haben.
Aber das kann eigentlich kein Mensch mehr alles auf dem Schirm haben wann hat was wo wie gegolten.
Ist aber vlt. ein Arg.hilfe falls Mandant in das Widerspruchsverfahren gehen möchte.
https://www.youtube.com/watch?v=LBlpmX4vDNg
Danke kannte ich in der Tat noch nicht, dürfte für das ein oder andere Widerspruchs / Klageverfahren durchaus nützlich sein.
ist wohl auch ganz neu.
Unser Kollege Hendricks hat das wohl heute um kurz vor Feierabend in seinem Video eingestellt.
Tja und selbst da muss jetzt aufpassen , wann gab es welche FAQ und welches Förderprogramm gab es ab wann.
Weil wir es ja gerne einfach haben.
Aber zur Ermunterung all derer die an den Bürokratieabbau glauben: Heute in der Zeitung oder Newsletter gelesen Herr Kirchhoff inzwischen 81 Jahre jung glaubt das derzeit eine Expertenkommision den großen Wurf für die Steuererklärung erarbeitet oder zum Teil schon erarbeitet hat der dann im Jahr nach der bundestagswahl 2026 in Kraft treten könnte. Arbeitnehmer sollen dann ihre Erklärung in 20minuten erstellen können, da alles vorausgefüllt ist und nur noch Änderungen erfasst werden müssen / dürfen /sollen.
Ist letztlich das mir durchaus bekannte Modell aus Norwegen.
Nur wenn auch dort wieder Einzelfallgerechtigkeit gelten soll - so wie heute - und vlt. doch noch ein Objekt Anlage V und so nebenbei noch ein bisschen selbständig wie sieht es dann aus. Ich habe unlängst zwischendurch damit ich nicht aus der Übung komme und weil ich die SAR nicht mehr sehen konnte so einen Fall erledigt, waren knapp 50 Seiten Protokoll. Aber ich lasse mich gerne überraschen was aus dem Hause Lindner kommt, der dann ja vermutlich 2026 nicht mehr im Amt sein dürfte und je nachdem ( je nach Umfrage) auch nicht mehr im Parlament.
...sorry, Fehlbeitrag
Hallo Andre,
als Spezialist für Ühilfen :
Einer meiner letzten Fälle :
verbundenes Unternehmen ( 100% der GmbH -anteile bei EU im Besitz) .
Bei der GmbH habe ich Sollversteuerung beim EU (Coach) habe ich Istversteuerung ,
kann ich nun beim Konsolidieren in der Tat Soll und Ist miteinander kombinieren - im Moment habe ich das so,
führt aber bei Konsequenter Anwendung dazu das die Innenumsätze ggf. in anderen Monaten herauszurechnen sind sprich bei Soll im Monat der Rg. stellung bei Ist im Monat des Zuflusses ?
Erscheint mit jetzt nicht wirklich sinnvoll, daher entweder beides Soll oder beides Ist zumindest beim Umsatz bei den Kosten in das jetzt weniger das Problem.
Idee - FAQ beschreibt nur den Umstellungsvorgang von Ist auf Soll .
Hallo U.K. Eberhardt,
Innenumsätze habe ich nie zu den Umsätzen gezählt?
Schon bald stand in den FAQs, dass Kosten eines verbundenen Unternehmens nicht ansetzbar sind und dann habe ich auch nicht eingesehen dies bei den Umsätzen anzugeben.
Und in den FAQ IV stand es dann auch endlich so drin...?
Das die Innenumsätze herauszurechnen sind , ist klar .
Nur werden die bei der Kombi Ist / Soll versteuerung in verschiedenen Monaten herausgerechnet. DAs ist mein Problem und m.E. nicht wirklich systemlogisch.
@bodensee schrieb:Das die Innenumsätze herauszurechnen sind , ist klar .
Nur werden die bei der Kombi Ist / Soll versteuerung in verschiedenen Monaten herausgerechnet. DAs ist mein Problem und m.E. nicht wirklich systemlogisch.
Aber mit Blick auf den Konsolidierungswunsch ist es ja die einzige Möglichkeit, die Dir bleibt.
Ansonsten müsstest Du ja eine der beiden Buchhaltungen komplett umstellen - auf das jeweils andere Besteuerungsregime. Eine Wahnsinnsarbeit. (Kann das die Absicht des Regelungsgebers sein?)
Kollege Hendricks würde jetzt richtigerweise sagen: "Aber Sie sind doch prüfender Dritter! Antragsteller ist der Mandant und der muss Ihnen die Zahlen zum Prüfen liefern!"
Allerdings ist dieser Ansatz ja vermutlich kaum realistisch.
Hat die Neutralisierung der Innenumsätze denn Auswirkungen auf die Förderquote?
Falls nicht würde ich diesen Sachverhalt erstmal entspannt unter der Nichtaufgriffsgrenze sehen und die Umsätze aus den verschiedenen Verursachungsmonaten herausnehmen.
Dann gilt wieder der Ansatz "Nach bestem Wissen und Gewissen!".
Du hast Dich für eine Methodik (Kombination Soll/Ist) entschieden. Das kann Dir die Bewilligungsstelle nicht zur Last legen - die könnte höchstens eine Korrektur fordern, aber dann bekämst Du ja auch eine entsprechende Anweisung (hoffentlich incl. Anleitung).
Dafür würde ich die Erklärungen am Ende des SAR-Pakets nutzen. Dort wird ja explizit nach dem Besteuerungsregime gefragt und im Textfeld dort erläuterst Du den Sachverhalt.
Somit spielst Du mit offenen Karten und die BWS hat die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Ich war bis zum Wochenende davon ausgegangen das es den Förderquoten keine Rolle spielt. Habe aber jetzt auf Hinweis des Mandanten nochmals 2 Monate überprüft und zu meinem Leidwesen da spielt Ist / Soll doch eine Rolle sprich die Förderquote steigt von 60 auf 100% weil ich gerade ganz knapp an den 70% Umsatzeinbruch bin.
ABer der HInweis am Ende ja den werde ich wohl in diesem Fall ausfüllen und meine Problem an die L-Bank rüberschieben.
Ich habe gerade gelesen, dass laut Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein eine Einreichung der Schlussabrechnungen bis 15.10.2024 möglich sein soll, um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten zu beheben. Alle bis dahin fehlenden Schlussabrechnungen sollen dann per Email angemahnt werden und es soll dann noch einmal die Möglichkeit geben, bis zum 30.11.2024 nachträglich Schlussabrechnungen einzureichen.
Ich habe das im Überbrückungshilfe-Netzwerk gelesen.
Schönen Vormittag zusammen, auf die Nachricht von @SusanneR bezugnehmend:
Ich habe gerade eine Mail vom NWB mit einer ähnlichen Nachricht erhalten.
Wenn ich das richtig interpretiere wäre es ohne Konsequenzen, wenn die SAR bis 15.10. abgegeben werden...?
Plus danach dann noch möglich mit Stellungnahme...?
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1053583/?starter=nl_pro
@AMayer schrieb:Wenn ich das richtig interpretiere wäre es ohne Konsequenzen, wenn die SAR bis 15.10. abgegeben werden...?
Plus danach dann noch möglich mit Stellungnahme...?
Genau.
.
Und kleine Umfragen unter den Communtiy Nutzern- alle fertig geworden , oder muß doch der ein oder andere den 15.10 bzw. 30.11. in Anspruch nehmen ?
Habe gerade den vorletzten Antrag hochgeladen, eigentlich war für heute der letzte angedacht , hab es an meinen Kollegen delegiert , mal sehen ob wir den heute auch noch hochgeladen bekommen. Dann wäre ich bei 100%, so sind es im Moment nur 98,68%.
Allen einen schönen Feierabend und hoffentlich war es das jetzt mit diesem ganzen Corona Kram und es kommen nicht täglich neue Nachrichten von der Stb Kammer.
Alle Anträge sind hochgeladen 👍.
Der größte Teil war aber tatsächlich schon zum 31.03.2024 fertig. Dann zur Sicherheit nochmal alles im Portal doppelt kontrolliert, ob auch wirklich alles übermittelt ist.
Jetzt heißt es dann warten.
Und danke an alle für die hilfreichen Beiträge und Diskussionen.
Viele Grüße aus der Pfalz
Ich renn 2 Anträgen seit nem halben Jahr hinterher.... wird aber nicht mehr forciert... Wer sich net meldet wird nicht mehr bedient.
Abgabefrist ist bei mir der 12.10. Danach hab ich mir doch tatsächlich mal ne Woche Urlaub gegönnt. Und den hab ich schon vor der angekündigten technischen Fristverlängerung beantragt.
Dank der tollen Rückfragen die jetzt massenweise eintreffen, geht net mehr als ne Woche, aber besser als nix.
Glückwunsch an alle die es geschafft haben bis zur 4. Fristverlängerung fertig zu werden 😉
Grüße AKW
Einen habe ich noch, bei zwei renne ich auch hinterher. Die beiden sind mir in der Zwischenzeit egal. Ich habe aus meiner Sicht alles getan.
@bodensee schrieb:Und kleine Umfragen unter den Communtiy Nutzern- alle fertig geworden , oder muß doch der ein oder andere den 15.10 bzw. 30.11. in Anspruch nehmen ?
Warte noch auf eine Unterschrift, dann geht heute der letzte Antrag raus und ich bin durch - in jeglicher Hinsicht!
@AKW schrieb:
. Danach hab ich mir doch tatsächlich mal ne Woche Urlaub gegönnt. Und den hab ich schon vor der angekündigten technischen Fristverlängerung beantragt.
Grüße AKW
1 Woche Urlaub gönne ich mir jetzt auch vom 3.-10.10. hatte ich auch schon lange vor der technischen Fristverlängerung gebucht. An der Rückfragenfront ist derzeit noch Ruhe im Gegenteil 1 durchaus kritischer Fall - Coronabedingtheit wurde beschieden.
Hatte mir allerdings auch sehr viel Mühe inkl. Mandant gemacht die Lieferkettenstörung bei den Kunden darzulegen.
Ich habe tatsächlich bis auf einen, der sich nicht rückgemeldet hat, auch alle bis gestern Abend fertig gehabt und eingereicht. Ich war positiv erstaunt, dass das Portal die ganzen letzten Tage so gut funktioniert hat.
Bei dem Mandanten, der sich nicht rückgemeldet hat, sehe ich das auch so, wie die Kollegen - ich bin der Meinung, alles getan zu haben und sehe das als seine Schuld an. Vielleicht kommt er ja die nächsten Tage noch um die Ecke, dann kann ich ja mal ausprobieren, wie das mit der "technischen Übergangsfrist" dann in der Realität läuft.
Vielen Dank für den hilfreichen Austausch hier in den letzten Monaten.
Jetzt hoffe ich nur, dass es mit den Rückfragen nicht so wild wird.
Viele Grüße aus der schönen Pfalz!
Nur mal kurz zu dem chaotischen Fall, den ich zuvor erwähnte, bei dem sich Förderanträge, die ordnungsgemäß im Organisationsprofil enthalten sind, nicht der Schlussabrechnung hinzufügen ließen:
Selbst in einer fast zweistündigen Videokonferenz mit zwei Mitarbeitern von KPMG konnte das Problem nicht behoben werden. Im Gegenteil: Auf deren Weisung sollte ich die Schlussabrechnungen zurückziehen und ich habe die Fälle live mit KPMG am Bildschirm neu erfasst, nur um wieder auf den gleichen Fehler zu laufen.
Ich habe nun den Urzustand der Anträge wieder hergestellt (mit zwei Schlussabrechnungspaketen 1 und einem Schlussabrechnungspaket 2).
Paket zwei lief in gleicher Firmenkonstellation übrigens problemlos durch.
KPMG hat dafür bisher auch keine Lösung geliefert und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen habe ich die Pakete dann vor Fristablauf dann einfach mitsamt Fehler abgeschickt, um nicht mit Null dazustehen.
Das wird noch spannend...
Ich musste übrigens gestern noch einen Fall einreichen, den ich zuvor wegen einer Korrektur auf Weisung der Bewilligungsstelle zurückziehen musste. ich konnte auch gestern noch im Portal problemlos eine neue SAR anlegen und einreichen. Das Portal ist also noch nicht gesperrt.
Hat irgendjemand eigentlich irgendwo mal wieder einen aktuellen Wasserstand gehört? Es ist in den letzten Wochen erstaunlich ruhig um die Einreichungsquoten geworden. Gibt es da irgendwoher aktuelle Informationen?
Das ist ja wirklich unglaublich, was Ihnen da zugemutet wird. Ich drücke die Daumen, dass es jetzt so durchläuft. ✊
Ich war gestern ganz baff: ich habe Anfang des Jahres einen neuen Mandanten übernommen und wurde vom Vorberater direkt darauf hingewiesen, dass bis Ende März noch dringend die Schlussabrechnung vorgenommen werden müsse.
Leider hat er mir die dafür benötigten Daten erst mitgeteilt, als ich mir Hilfe von der Steuerberaterkammer geholt habe und konnte somit erst Mitte September starten. Im Endeffekt habe ich die Schlussabrechnung dann am 26.09. eingereicht und hatte etliche Abweichungen zum Ursprungsantrag.
Gestern kam tatsächlich schon der Schlussbescheid - ohne Nachfragen, ohne Abweichungen. Juhu!
Der Fall liegt übrigens im Saarland.
Von meinen anderen Schlussabrechnungen (alle RLP) habe ich noch nicht einmal von denen, die ich letztes Jahr schon eingereicht habe, etwas gehört.
ich hatte Anfang Oktober, also in dieser seltsam formulierten Nachfrist die keine Nachfrist sein soll weil definitiv der 30.09. nicht mehr verlängert wird (?) erfreulicherweise morgens um 8 sofort jemand am Telefon beim SD prüfende Dritte. Die Dame war sehr freundlich und hat sich mein Problem angehört. Dann hat sie mehrfach mit den Kollegen und Kolleginnen während der Verbindung rückgefragt und wir haben dann gemeinsam immer wieder versucht das Problem zu lösen. Am Ende hat mir die Dame gesagt ich erhielte ein Ticket, das Problem sei noch nie aufgetreten und man werde sich melden. Ich hatte nur vorsorglich in einer Antwortmail gebeten darauf zu achten dass ja diese sonderbare Frist die keine Nachfrist sein soll und somit für mich sehr beunruhigend auf jeden Fall gehalten werden muss also 15.10. Da ich dann ab10.10. unvorhergesehen ein paar Tage ins Krankenhaus musste habe ich dann vorsorglich vorher doch noch die SAR abgerufen mit dem Fehler für November hat, aber auf die Kommunikation mit dem SD hingewiesen. Der Eingang der SAR wurde mir von der Prüfstelle per mail bestätigt und um Geduld bei der Bearbeitung gebeten. Also irgendwie ja dann doch sowas wie eine indirekte Fristverlängerung? Warum so kompliziert? kann man das nicht einfach direkt so nennen?
Tja vom SD erhielt ich dann die erfreuliche aber nicht weiter begründete Info der Fehler sei behoben.
Sehr schön zwar, aber diese Nachricht kam dann am 16.10. Ich hab die dann ebenfalls einfach so weitergeleitet
an die Bearbeitungsstelle.
Unter der Nachricht dann ein erneuter verwirrender Hinweis:
"Bitte beachten Sie: Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern trotz beantragter Fristverlängerung bis zum Endtermin keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden Mahn- und Anhörungsschreiben zugeleitet mit der Option, bis zum 30. November 2024 eine selbstständige Freischaltung im Organisationsprofil durchzuführen und die Einreichung der Schlussabrechnung im Überbrückungshilfeportal nachzuholen. "
Einen einzigen Tag später fand ich dann diesen Nachsatz in einer anderen Nachricht vom SD:
Bitte beachten Sie: Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern trotz beantragter Fristverlängerung bis zum Endtermin keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden Mahn- und Anhörungsschreiben zugeleitet mit der Option, bis zum 02. Dezember 2024 eine selbstständige Freischaltung im Organisationsprofil durchzuführen und die Einreichung der Schlussabrechnung im Überbrückungshilfeportal nachzuholen.
Blickt von Euch irgendjemand noch durch? Ich habs aufgegeben. SAR ist eingereicht und jetzt hab ich auch genug.
Übrigens scheint das mit dem 15.10.