Hallo. hab ein Problem wo ich von den verschiedenen "hotlines" unterschiedliche und teils widersprüchliche Auskunft erhielt. Andere vermeintliche Auskunftstellen wollen sich da lieber nicht äußern sondern verweisen pauschal auf den prüfenden Dritten, grins, also mich selbst. Der Vorgang: a) in der Antragsfrist ersten Antrag gestellt, dieser wurde angenommen und Abschlagszahlung b) Anfang August per Änderungsantrag 1 Positionen nachgemeldet Der Antrag wurde angenommen und bewilligt und die Differenz zur Abschlagszahlung ausgezahlt c) Ende Oktober auftragsgemäß erneuten (2.) Änderungsantrag auf der Basis des ersten bewilligten und ausgezahlten Antrages ( 1. Änderungsantrag ) gestellt. DIESER ANTRAG IST NOCH NICHT BEARBEITET UND TRÄGT DEN VERMERK IM PORTAL: "Zurückziehen" Der genehmigte vorangegangene trägt den Vermerk "Änderung beantragt. Aus diversen Gründen soll nun der noch nicht beschiedene Änderungsantrag 2 zurückgezogen werden. Hierbei verwirren schwer verständliche Hinweise in den FAQ sowie eine Frage die gestellt wird wenn ich Zurückziehen beantrage. dort soll bestätigt werden: sollte es sich bein dem zurückzuziehenden Antrag um eine bereits von der Bewilligungsstelle angenommene Anpassung eines noch nicht (teil) bewilligten Erstantrags handeln, so wird gleichzeitig auch der durch die angenommene Anpassung erstezte Erstantrag zurück gezogen. Hier gehe ich davon aus, dass dieser unbedingt zu verhindernde Fall nicht vorliegt, da der Erstantrag in der Fassung des ihn ersetzenden 1., bewilligten und ausgezahlten Änderungsantrg ersetzt. Wenn der erneute Antrag zurückgezogen wird, müsste doch dann dieser vorangegangene wieder voll gültig sein, oder sieht das jemand anders? Die zweite Formulierung in den FAQ die verwirrend ist für mich: "Abgesendete Anträge, die noch nicht beschieden wurden und bei denen noch keine Abschlagszahlung erfolgt ist, können zurückgezogen werden. Ein zurückgezogener Antrag kann nicht wiedereröffnet werden. In diesem Fall muss ein neuer Erstantrag gestellt werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Frist für eine Erstantragstellung noch nicht abgelaufen ist" Frist für einen ersten Antrag wäre ohne Frage jetzt abgelaufen. Da mein Antrag ja bewilligt ist sowohl abschlagszahlungen als auch Restzahlungen erhielt, ist das was verwirrend für mich. Der wichtige Punkt ist da wohl, dass es sich auf abgesendete Anträge bezieht, die noch NICHT beschieden wurden. In der Summe würde ich also wagen den letzten Änderungsantrag zurückzuziehen. SIeht da jemand Probleme oder hat schon Erfahrungen damit gemacht?
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