ÜBH3 Jan.-Juni Guten Tag Zusammen, nach der nun 3. Rückfrage zu meinem Antrag bin ich etwas ratlos bzgl. der weiteren Vorgehensweise: 1. Frage : Umsatznachweis - OK/ Nachweise durch Belege für die Digitalisierung OK. 2. Frage : Verwendung Digitalisierung Stellungnahme. 3. Frage : Ablehnung von rund 7.000€ als nicht förderfähige Kosten. > Frage Änderungsantrag oder Teilentscheid Fall/ Fitnessbranche - Studio: Ansatz Digitalisierungskosten ca. 15.000 Euro. Nach bereits erfolgter Begründung an die Bewilligungsstelle die vorher bereits die explizite Nutzung der Geräte abgefragt hat. Erhalte ich nun folgende Rückmeldung: >>>>> "Eine gewisse Anzahl der von Ihnen eingereichten Belege enthalten nicht förderfähige Kosten. Dazu gehören die angeschafften I-Phones, Apple I-Pads, Apple AirPods Pro und Apple Pencil. Diese oder ähnliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen." >>>>> Die Aufwendungen betreffen Maßnahmen um die Mitarbeiter für die notwendigen Tätigkeiten im Homeoffice auszustatten bzw. Tätigkeiten in den Outdoorbereich zu verlagern bzw. die vorhandene Onlineplattform auszubauen, Onlinecoaching anzubieten. Eine Ausstattung nur mit kompatiblen und entsprechend höherwertigen Geräten vorzunehmen scheint hier eine nicht im Verhältnis stehende Maßnahme darzustellen. Angeboten von Seiten der Bezirksregierung wird folgende Maßnahme lt. Rückmeldung: >>>> "Es wird empfohlen, einen Änderungsantrag mit den entsprechen Korrekturen einzureichen. Alternativ wird Ihr Antrag zur Teilbewilligung vorgemerkt. Bitte beachten Sie, dass der Weg der Teilbewilligung die Bearbeitung erheblich verzögert." >>>> Meines Erachtens: 1. Änderungsantrag bedeutet für mich, ich bin mit der Ablehnung der Digitalisierungsaufwendungen einverstanden. Das bin ich nicht. 2. Teilentscheidung soll wohl länger dauern. Was ich ohnehin nicht nachvollziehen kann. Zumal hier auch keine Angaben über die genaue Kürzung erfolgt. Gibt es hierzu Ihrerseits Erfahrungswerte? Ich habe einige Anträge gestellt, keiner führte zu derart detaillierten Rückfragen, die meines Erachtens auch nicht im Verhältnis zur beantragten Summe stehen, wenn man zusätzlich auch noch bedenkt, dass es sich herbei noch um eine Schätzung und nicht um die Schlussabrechnung handelt. Die Steuerberatungskosten in dieser Angelegenheit unterliegen aktuell zu 100% der Förderung, sodass ein Änderungsantrag grundsätzlich auch für den Mandaten hinsichtlich meines Aufwands nicht nachteilig wäre. Aber ich beabsichtige natürlich gar nicht erst den deklarierten Aufwand in Frage zu stellen oder kürzen zu lassen. Kann hier jemand aus Erfahrungswerten berichten, wie ggf. in ähnlichen Fällen vorgegangen wurde? Viele Grüße
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