naja, vor dieser Ohnmacht stehe ich nahezu täglich, da sich immer mehr "Undinge" auftun, die ich kaum glauben kann und die mich ehrlich gesagt fassungslos machen. So z.B. folgender Fall: Organisationsprofil erstellt; SR Paket 1 im Juni eingereicht; keine Fristverlängerung beantragt (wozu auch?). Übersehen, dass der Mandant zw,.zeitlich umgezogen ist. D.h. Organisationsprofil ist falsch. Angenommen, die Bewilligungsstelle moniert dies und weist die SR mangels korrekter Adresse zurück........ Kein Problem vor dem 31.08. Aber was ist danach? Eine Neueinreichung ist dann ja nicht mehr möglich. Ich prüfe gerade nochmals alle meine Organisationsprofile.... Mich macht das alles langsam krank. Hätte ich es nochmals zu entscheiden, würde ich mich weigern auch nur einen einzigen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen. So habe ich mir die Nächte um die Ohren geschlagen um ja rechtzeitig die Anträge zu stellen - immer den Mandanten im Blick und im Bestreben, diesem so schnell wie möglich zu helfen.. Jetzt ist der prüfende 3. der Depp, wenn irgendwelche -menschlichen -Fehler passieren..... und haftet letztendlich dafür. Über die Frage, ob die Berufshaftpflichtversicherung dafür eintritt, mag ich jetzt gar nicht nachdenken. Warum sind Richtigstellungen nicht einfach im Rahmen der Bearbeitung der SR durch die Bewilligungsstellen möglich??? Im o.g. Beispielsfall einfach die Mitteilung der neuen Adresse??? Sorry, aber ich versteh´s einfach nicht.
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