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Corona-Schlussabrechnung Wahlrecht Monatsumsatz <-> Vergleichsumsatz in Schlussabrechnung nicht mehr änderbar?

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letzte Antwort am 02.02.2024 14:58:21 von MK3
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AKW
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Aus Erfahrung: Die juckt es nicht, was in der Antragsphase angegeben wurde. 

Jetzt wird nachgeprüft. 

 

Ich werde fast schon automatisch nach BWAs aller Monate des Jahres 2019, 2020 und 2021 gefragt oder einer selbst zusammengestellten Umsatzaufstellung. 

 

Wir haben hier teilweise das Problem, dass Umsatzkorrekturen nicht im richtigen Stapel erfasst wurden und somit die BWA im vergleich zum tatsächlichen Monatsumsatz im Antrag abweicht. Gerade bei Quartalsanmelder wurde da etwas unsauber gebucht (um es neutral zusagen). 

 

Das muss halt entsprechend erläutert werden. Hab auch schon Rückfragen mit sämtlichem Umsatzkonten in PDF Form eingereicht. (ein anderes Format ist ja nicht zulässig). Ich glaub nicht das da jemand dasitzt und 100 Seiten Umsatz mit dem Tischtaschenrechner zusammentippt 😉

 

Grüße AKW

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jewokw
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Kontenblätter als pdf wurden abgelehnt, da die "zu umfangreich" seien.
Es wurde nun eine Umsatzaufstellung "in Form einer Matrix" gefordert. Frist 10 Tage.

 

Ich bin da jetzt raus. Es reicht, dass wir in einer Matrix leben.

MK3
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wir haben mit 3 Bundesländern bisher Erfahrungen gemacht und diese sind alle 3 unterschiedlich in der Auslegung der FAQ's. Noch einmal zur Erinnerung: die FAQ's sind nur ein Leitfaden. Die Bewilligungsstellen können diese individuell auslegen.

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MK3
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stimmt. genau so ist das.

Die Bewilligungsstellen konnten nicht so schnell "aufrüsten". Wir haben aktuell eine Mandanten, der gegen die IHK München klagt. Der gegnerische Anwalt der IHK hat uns signalisiert, dass er in den SAR - Prozess eingreifen kann. Vermutlich sind einige RA-Kanzleien mit der Prüfung der SAR's befasst. Das ganze wird sehr stark durch die IT unterstützt. Man sieht das ja deutlich, dass die SAR die man noch am Anfang (vor mehr als 1 Jahr) abgeben hat, nicht die Abweichungen zum Ursprungsantrag anzeigen. Zwischenzeitlich sieht man deutlich die "Fortschritte". Die SAR's werden erst untersucht nach Abweichungen zu den Ursprungsanträgen. Sofern es zu deutlichen Abweichungen (z.B. Honorar des zu prüfenden Dritten) nominal bzw. prozentual kommt, erfolgen Hinweise an die "Sachbearbeiter". Obwohl ich zwischenzeitlich glaube, dass auch hier erst einmal über die IT die "Standardmails" die wir alle erhalten generiert werden + 20 Unterlagen / Belege etc. angefordert werden. Hier versuchen die auch Zeit zu gewinnen, da parallel die IT weiterhin am optimieren ist. Sofern man nämlich Unterlagen / Infos einreicht hört man wieder 3-6 Monate nichts mehr (Erfahrungswert...). Aufgrund weiterer Rückfragen der B-Stellen vermute ich, dass hier zahlreiche Studenten in Aushilfe arbeiten. Wen die Fortschritte hinsichtlich der Tätigkeit der IHK München bzgl. der Bearbeitung der SAR's interessiert: https://www.ihk-muenchen.de/extranet/search?query=statistik+schlussabrechnung

Die IHK hat hier per 1.1.23 und per 1.1.24 eine Statistik verfasst - wie weit die jetzt sind....

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letzte Antwort am 02.02.2024 14:58:21 von MK3
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