Guten Tag, m.E. sind alle nun erteilten Vorauszahlungsbescheide, die die 300€ Abzug beinhalten, falsch. Die 300€ dürfen doch nicht die Einkommensteuer-VZ als solche mindern, sondern sind lediglich vom Finanzamt zu buchen. Aus meiner Sicht besteht mit diesen Bescheiden am Ende des Jahres ein um 300€ gemindertes Vorauszahlung-Soll, was nicht korrekt ist. Somit MÜSSEN nochmals geänderte VZ-Bescheide ergehen oder jeweils im EST-Bescheid die Verbuchung der 300€ richtiggestellt werden. Vermutlich werden auch nochmals gesonderte Umbuchungsmitteilungen versendet werden. VG JW
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