Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe mal eine Frage zur Gebührenabrechnung.
Wenn eine Einkommensteuervorausberechnung gemacht wird, ohne dass diese im Zusammenhang mit einem Anpassungsantrag steht, wie rechnet man das ab? Gibt es dafür eine gesonderte Gebührenposition?
Aus der Sicht von EO classic (u. kein StB/Kollege). Wenn Sie ESt-Vorausber. benutzen, sollte doch einen Gebührenrahmen als Auswertung mit dabei sein. Wenn das absolut den Zeitrahmen über- oder unterschreitet, habe ich persönlich schon mal davon gehört, dass Zeitaufwand für steuerliche Beratung abgerechnet wird. Wichtig ist ein kanzleieinheitliches Vorgehen (z.B. Verfahrensdoku.).
Hallo,
ich sehe das wie "cro" ...
Bin aber auch der Meinung > wenn der Mandant ja nicht eine Berechnung in Auftrag gegeben hat, kann man es auch schlecht berechnen 😉
Mit Auftrag aber ohne Antragstellung, haben wir es immer als Beratung mit Zeitaufwand berechnet. Kam allerdings auch immer darauf an, was es für ein Mandant war 🙄
VG Anja