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Gebühr für Einkommensteuervorausberechnung

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letzte Antwort am 13.02.2024 18:29:11 von _AnjaA_
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lisa4
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
233 Mal angesehen

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

 

ich habe mal eine Frage zur Gebührenabrechnung.

Wenn eine Einkommensteuervorausberechnung gemacht wird, ohne dass diese im Zusammenhang mit einem Anpassungsantrag steht, wie rechnet man das ab? Gibt es dafür eine gesonderte Gebührenposition?

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
141 Mal angesehen

Aus der Sicht von EO classic (u. kein StB/Kollege). Wenn Sie ESt-Vorausber. benutzen, sollte doch einen Gebührenrahmen als Auswertung mit dabei sein. Wenn das absolut den Zeitrahmen über- oder unterschreitet, habe ich persönlich schon mal davon gehört, dass Zeitaufwand für steuerliche Beratung abgerechnet wird. Wichtig ist ein kanzleieinheitliches Vorgehen (z.B. Verfahrensdoku.).

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_AnjaA_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
120 Mal angesehen

Hallo,

 

ich sehe das wie "cro" ...

 

Bin aber auch der Meinung > wenn der Mandant ja nicht eine Berechnung in Auftrag gegeben hat, kann man es auch schlecht berechnen 😉

 

Mit Auftrag aber ohne Antragstellung, haben wir es immer als Beratung mit Zeitaufwand berechnet. Kam allerdings auch immer darauf an, was es für ein Mandant war 🙄

 

VG Anja 

Manchmal ist weniger auch mehr.
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letzte Antwort am 13.02.2024 18:29:11 von _AnjaA_
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