Ich sehe das auch wie @AKW und würde erstmal die Teilbewilligung abwarten. Die Geräte müssen ja Teil eines Gesamtkonzepts gewesen sein und dort müsste man anhand von Herstellervorgaben nachweisen können, warum diese Geräte erforderlich waren - (z. B. App des Herstellers nur in iOS o. ä.) oder daß die Geräte deswegen gewählt wurden, weil bereits eine Aplle-Infrastruktur vorhanden war, die nun erweitert wurde. In dem Falle wäre ebenfalls ein Wechsel zu einem anderen Hersteller sinnlos oder nur mit möglicherweise noch höherer Kosten möglich. Ich würde hier die Teilbewilligung einstreichen und den Rest im Rahmen der Rückmeldung nachfordern, um dem Mandanten zeitnah die Liquidität zu besorgen. Außerdem verschafft man sich damit die Gelegenheit, eventuell das Hygienekonzept noch einmal mit Blick auf diese Geräte zu präzisieren und möglicherweise noch eine schriftliche Herstellerempfehlung vom Anbieter einzuholen.
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