Hallo TaxRelax, liebe Community, wo kann ich den genauen Gesetzestext für die folgende Definition finden? Definition für verbundene oder nicht verbundene Unternehmen: Eine natürliche Person hat ein Einzelunternehmen und eine GmbH: gleicher/benachbarter Markt: Unternehmensverbund --> ein Antrag | unterschiedliche Märkte: kein Unternehmensverbund --> zwei Anträge möglich Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und geht in natürlicher Person mit Rechtspersönlichkeit auf; GmbH ist Unternehmen im Sinne der Corona-Hilfen (Marktkriterium irrelevant) --> zwei Anträge möglich Vielen Dank für eine Rückmeldung! Freundliche Grüße sunandmoon
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