Hallo Herr Bergmann, tja, da geht es Ihnen wie vielen hier in Berlin. Immer noch ungeklärt ist, ob Personalkosten bei der Liquiditätsbetrachtung mit einzubeziehen sind. In drei Bundesländern ist das wohl der Fall. Die Berliner Steuerberaterkammer bzw. der Verband versucht zu klären, ob das auch für Berlin gilt. Geklärt ist wohl inzwischen, dass die, die bis 01.04.2020 Ihren Antrag gestellt haben, bei der Liquiditätsbetrachtung hinsichtlich der Landesmittel (das sind die 5.000,00) die privaten Kosten mit einbeziehen können. Bei der Liquiditätsbetrachtung hinsichtlich der Bundesmittel (das sind die 9.000,00) sind nur betriebliche Fixkosten mit einzubeziehen. Ich habe meinen Mandanten mit Personalkosten geraten, erstmal abzuwarten. Schönen Abend noch!
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