Hallo Herr Schulz, die entsprechenden Emails sind auch bei meinen Mandanten eingegangen. Ich habe von 2 Mandanten den Auftrag bekommen, zu prüfen, ob die Soforthilfe zurückgezahlt werden muss, und bin auch etwas ratlos. Die Ausgaben werde ich analog zu der Überbrückungshilfe 2 ansetzen - mit Ausnahme der Anträge bis 01.04., bei denen ja die Personalkosten und die privaten Lebenshaltungskosten angesetzt werden dürfen. Allerdings stocke ich bei der Frage, ob ein betriebliches Bankguthaben auch berücksichtigt werden muss: FAQ´s dazu: "Kann der Corona Zuschuss nur beantragt werden, wenn zuvor alle vorhandenen liquiden Mittel des Unternehmens verbraucht wurden? Nein, die Mittel müssen nicht verbraucht werden. Betrachtet werden lediglich die kommenden 3 Monate ab Antragstellung. Ebenso muss erst recht kein Anlagevermögen (z.B. Immobilien) eingesetzt werden." Heißt das, ich kann tatsächlich ein prall gefülltes Bankkonto haben, bekomme aber dennoch die Soforthilfe, wenn ich -separat den 3 Monatszeitraum betrachtend - eine Liquiditätsunterdeckung habe???
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