Hallo Community, mir raucht zwar auch schon der Kopf, aber ist obige Berechnung denn tatsächlich richtig? Nach dem Beispiel im Dok 5303311 wird bei der Frage, ob der Zuschuss bzw. ein Teil des Zuschusses sv-pflichtig ist, darauf abzustellen, ob Zuschuss + KUG 80% des ausgefallenen (Brutto)- Entgelts überschreiten. 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts sind im o.g. Beispiel 2.132,00. Kug 1.361,33 + 475,41 Zuschuss = 1.836,75. Damit wäre doch der gesamte Zuschuss sv-frei! Hab ich da jetzt einen Denkfehler?
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