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arbeitsbescheinigung wird nicht erstellt

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letzte Antwort am 10.12.2025 11:43:46 von stbberlin
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findus
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

Ich bekomme die Fehlermeldung im Register `Zahlungen bei Austritt`:

 

Das Feld Urlaubsabgeltung erfolgt bis: ist nicht gefüllt oder fehlerhaft....

 

Der AN ist zum 31.03.2023 gekündigt und erhält eine Urlaubsabgeltung.

Als Datum habe ich den 31.03.2023 erfasst. Nimmt Lodas nicht an...

 

Weiß jemand Rat??

 

Danke

 

Micha

 

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
1860 Mal angesehen

Hallo @findus ,

wenn der AN noch eine Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekommt, muss dort das Datum erfasst werden, welches der letzte genommene Urlaubstage wäre, würde der AN ihn nehmen.

Sagen wir mal es werden 5 Tage ausgezahlt, dann wäre dort der 11.04. zu erfassen (vorausgesetzt 5-Tage-Woche, Mo-Fr und 7. und 10.04. sind Feiertage)

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo 🙂

 

Wie hoch ist die Urlaubsabgeltung des Mitarbeiters?

 

Zu beachten ist aber: 

 

Urlaubsabgeltung: Bei der Bestimmung des Zeitraumes, für den Urlaubsabgeltung gewährt wurde, sind
die einschlägigen arbeitsvertraglichen Bestimmungen zu beachten (zum Beispiel Fünf-Tage-Woche).
Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, sind als Urlaubstage zu zählen. (siehe Ausfüllhinweis 5.3 Agentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033950.pdf)

 

Viele Grüße! 🌻

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Micha,


erfassen Sie in der Gruppe Urlaubsabgeltung im Feld: Urlaubsabgeltung erfolgt bis, wie lange das Arbeitsverhältnis andauert, wenn nach den gesetzlichen/(tarif-)vertraglichen Bestimmungen die Urlaubstage im Anschluss an das Arbeits-/Dienstverhältnis genommen werden.


Beispiel:

Das Arbeitsverhältnis endet am 28.02.2022. Der Arbeitnehmer hatte laut den arbeitsvertraglichen Bestimmungen eine Fünftagewoche (Mo - Fr). Aus dem Arbeitsverhältnis hinaus besteht ein Restanspruch auf 4 Urlaubstage. Die reguläre Urlaubsabgeltung besteht demnach bis zum 04.03.2022.


Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung übermitteln (BEA) .

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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findus
Aufsteiger
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Vielen Dank!

 

Hat funktioniert.

 

Danke nochmal an alle Mithelfenden!

 

LG 

Micha

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stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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... der Beitrag ist zwar jetzt schon etwas älter, aber ich habe auch dieses Problem und steh glaub ich etwas auf der Leitung.

Ein AN wurde zum 31.10.2025 gekündigt. Es werden 6 Urlaubstage abgegolten. Der AN hatte eine 5 Tage Woche. Geb ich bei "Urlaubsabgeltung erfolgte bis" den 10.11.2025 ein?

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 7 von 8
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Ja, absolut richtig.

stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Herzlichen Dank!

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7
letzte Antwort am 10.12.2025 11:43:46 von stbberlin
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