@rschoepe schrieb: @Mhu schrieb: diese Urlaubstage auch der Agentur für Arbeit zu melden? Falls Ja wie? Dann hat sie m.W. (IANAL) Anspruch auf Abgeltung der Urlaubstage. Das musst du bei den Zahlungen bei Austritt eintragen, damit es auf die Arbeitsbescheinigung kommt. Die Zahl der (Arbeits)Tage wird an das Ende der Beschäftigung gehängt, erst danach übernimmt die Arbeitsagentur. Für die entsprechende Zeit muss sie sich (aus der gezahlten Urlaubsabgeltung) selbst versichern. Ich möchte nicht widersprechen.. aber ich tu's doch 😄 Die Arbeitnehmerin wird ja nicht entlassen, sondern wechselt "nur" vom Krankengeldbezug in den Bezug von Arbeitslosengeld. Das bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass der gesamte Urlaub, den die ANin nicht nehmen konnte, ausgezahlt wird. Irgendwann würde der Resturlaub zwar verfallen, aber es gibt ja auch Arbeitgeber, die den AN auch erlauben, Urlaub zu sammeln. Ich würde den Resturlaub in diesem Fall nicht in der Arbeitsbescheinigung erfassen und auch keinen Urlaub auszahlen. Wenn die ANin dann i-wann doch das Unternehmen verlässt, muss ja eh eine 'richtige' Arbeitsbescheinigung erstellt werden.
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