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Gehaltserhöhung zum 15. eines Monats

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letzte Antwort am 25.07.2023 14:13:16 von lohnexperte
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lena_k
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich habe aktuell den Fall, dass ein AN eine Gehaltserhöhung zum 15. Juli erhalten soll.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie ich diese richtig berechne / aufteile.

Kann ich 30:2 nehmen oder muss ich nach der hinterlegten Kürzungsformel rechnen?

 

Danke schon vorab.

Lena

CVolz
Fortgeschrittener
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Ich rechne in diesem Fall immer mit 14/31 altes und 17/31 neues Gehalt. Denn als Arbeitnehmer würde ich sagen: ich habe für 17 Tage den höheren Anspruch und nicht nur für 15 Tage.... 

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Nicole-
Einsteiger
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Aber das Gehalt wird halt immer mit 30 Tage gerechnet. Egal ob der Monat 28 oder 31 Tage hat.

Wenn dann würde ich eher hier 14 Tage altes Gehalt und 16 Tage neues Gehalt ansetzten.

 

Gruß Nicole

MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

Stundenlohn, Tageslohn, Wochenlohn, Gehalt?

 

besteht ein Schreiben über die Erhöhung?

 

Gruss Mike

 

ps. Der Titel sagt Gehaltserhöhung, der Text Lohnerhöhung?

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
CVolz
Fortgeschrittener
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Wieso wird das Gehalt immer mit 30 Tage gerechnet? Woher  nimmst du diese Aussage?

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lena_k
Einsteiger
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Hi,

 

es handelt sich um einen Gehaltsempfänger. Ich habe eine Anpassung des Arbeitsvertrages dazu enthalten, aber es ist zu diesem Punkt nichts aufgeführt. Das "Lohnerhöhung" war ein Versehen.

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

ich würde 50/50 nehmen, sonst möchten alle MA die Gehaltserhöhung zum 15. in Monaten mit 31 Tagen😀

 

Gruss Mike

 

 

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 9
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Natürlich gibt es verschiedene Varianten das Gehalt zu kürzen. Zum einen gibt es ja die Möglichkeit nach Arbeitstagen, nach Kalendertagen oder eben nach Bankarbeitstagen zu kürzen.

Festgeschrieben ist das nirgends, aber i-wann wird das ja i-jemand in der Firma entschieden haben und daran sollte man sich auch halten.

Ich persönlich kann mit der Berechnungsweise nach Arbeits- und Kalendertagen bei Gehaltsempfängern nichts anfangen. Der Gehaltsempfänger bekommt ja bei unterschiedlichen Arbeits- oder Kalendertagen kein anderes Gehalt. Theoretisch würde das ja heißen, dass er jeden Monat einen unterschiedlichen Stundenlohn hat.

Der Vorteil der Berechnung nach Bankarbeitstagen (immer 30) ist der, dass der Ausfall bei 10 Tagen immer derselbe ist und dass eine Gehaltsanpassung mitten im Monat auch immer 'gleich' berechnet wird. In diesem Fall Gehaltserhöhung ab dem 15. wäre ich auch bei 14 Tage altes Gehalt und 16 Tage neues Gehalt.

Aber wie gesagt.. i-jemand hat das i-wann entschieden, wie es in dieser speziellen Firma gehandhabt wird.

 

edit: ich sehe gerade.. das BAG ist meiner Auffassung 2012 auch gefolgt 💪

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo lenaK,

 

auch wenn ich mit meiner Antwort alleine stehe, möchte ich sie doch geben:

 

Die Umrechnung der untermonatlichen Gehaltserhöhung hat in meinen Augen nichts mit der hinterlegten Kürzungsformel für Teilmonate zu tun.

 

Aus diesem Grund berechne ich stets das gewichtete Mittel (oder wie sagt  man mathematisch korrekt zu dieser "Durchschnittsberechnung"?!):

 

An 14 von 31 Kalendertagen (ich gehe mal davon aus, dass es sich um den Monat Juli handelt?!) arbeitet der Mitarbeiter zu einem Betrag X. Ab dem 15. des Monats, also an 17 Kalendertagen, arbeitet er zum Betrag Y.

 

Ich teile also X durch 31 Kalendertage und multipliziere mit 14 Kalendertagen, um das anteilige Gehalt für den Zeitraum 1.-14.7. zu erhalten.

 

Danach teile ich Y durch 31 Kalendertage und multipliziere mit 17 Kalendertagen, um das anteilige Gehalt für den Zeitraum 15.-31.7. zu erhalten.

 

Beider Ergebnisse addiere ich und erhalte das Gehalt für den Monat Juli.

 

Auch in Kalendermonaten mit nur 30 Tagen muss so gerechnet werden, da eine Gehaltserhöhung ab 15. eben nicht genau die Hälfte des Monats markiert; sondern 14 Tage zu Gehalt X und 16 Tage zu Gehalt Y gearbeitet wird.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

PS: Gegenprobe 1: Ihre Rechnung (fifty-finfty) würden Sie wahrscheinlich genauer überdenken, wenn es sich per 15. um eine hälftige Gehaltskürzung handeln würde ... 😉

 

PPS: Gegenprobe 2: Wie würde die Berechnung aussehen, wenn es per 31. eines Monats eine Gehaltsanpassung geben würde? 😉

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letzte Antwort am 25.07.2023 14:13:16 von lohnexperte
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