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Arbeitsbescheinigung- Urlaubstage

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letzte Antwort am 23.07.2024 15:58:14 von Flitze0815
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Mhu
Beginner
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Hallo,

 

aktuell habe ich das Thema: Eine Mitarbeiterin war bis zum 30.06.2024 im Krankengeld. Nach 78 Wochen

endet dieses und ab 01.07.2024 habe ich Beginn Bezug Arbeitslosengeld (Ende offen gelassen) eingetragen.

 

Bei Kündigung/Entlassung in der Liste Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nein geschlüsselt.

(Damit werden alle weitere nach unten folgende Positionen der Liste ebenfalls mit nein geschlüsselt) Passt das?

 

Muss ich zukünftig - jeweils monatlich - weiteres eintragen?

 

Ich werde nun Ende die Juli  2024 die Abrechnungen aller Mitarbeiter machen und im Anschluss die Arbeitsbescheinigung anstoßen.

 

Nun hat die o.g. Mitarbeiterin von der AA erfahren, dass sie aufgrund der bis dato nicht abgegebenen Arbeitsbescheinigung nicht krankenversichert ist!!

Ich habe doch vor Ende Juli 2024 gar keine Arbeitsbescheinigung melden können - oder doch?

 

Desweiteren habe ich noch die Frage: Diese Mitarbeiterin hat ihre Urlaubstage nicht nehmen können (aufgrund der langjährigen Krankheit) - sind diese Urlaubstage auch der Agentur für Arbeit zu melden? Falls Ja wie?

 

Besten Dank für die Hilfe.

 

Viele Grüße

MHu

 

 

rschoepe
Experte
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@Mhu  schrieb:

Ich habe doch vor Ende Juli 2024 gar keine Arbeitsbescheinigung melden können - oder doch?


Du hättest eine Vorwegabrechnung für sie machen können oder die Bescheinigung über Mitarbeiter > DÜ Arbeitsbescheinigungen senden können.

 


@Mhu  schrieb:

Diese Mitarbeiterin hat ihre Urlaubstage nicht nehmen können (aufgrund der langjährigen Krankheit) - sind diese Urlaubstage auch der Agentur für Arbeit zu melden? Falls Ja wie?


Dann hat sie m.W. (IANAL) Anspruch auf Abgeltung der Urlaubstage. Das musst du bei den Zahlungen bei Austritt eintragen, damit es auf die Arbeitsbescheinigung kommt. Die Zahl der (Arbeits)Tage wird an das Ende der Beschäftigung gehängt, erst danach übernimmt die Arbeitsagentur. Für die entsprechende Zeit muss sie sich (aus der gezahlten Urlaubsabgeltung) selbst versichern.

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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@rschoepe  schrieb:

@Mhu  schrieb:

diese Urlaubstage auch der Agentur für Arbeit zu melden? Falls Ja wie?


Dann hat sie m.W. (IANAL) Anspruch auf Abgeltung der Urlaubstage. Das musst du bei den Zahlungen bei Austritt eintragen, damit es auf die Arbeitsbescheinigung kommt. Die Zahl der (Arbeits)Tage wird an das Ende der Beschäftigung gehängt, erst danach übernimmt die Arbeitsagentur. Für die entsprechende Zeit muss sie sich (aus der gezahlten Urlaubsabgeltung) selbst versichern.


Ich möchte nicht widersprechen.. aber ich tu's doch 😄

Die Arbeitnehmerin wird ja nicht entlassen, sondern wechselt "nur" vom Krankengeldbezug in den Bezug von Arbeitslosengeld. Das bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass der gesamte Urlaub, den die ANin nicht nehmen konnte, ausgezahlt wird. Irgendwann würde der Resturlaub zwar verfallen, aber es gibt ja auch Arbeitgeber, die den AN auch erlauben, Urlaub zu sammeln.

Ich würde den Resturlaub in diesem Fall nicht in der Arbeitsbescheinigung erfassen und auch keinen Urlaub auszahlen.

Wenn die ANin dann i-wann doch das Unternehmen verlässt, muss ja eh eine 'richtige' Arbeitsbescheinigung erstellt werden.

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 23.07.2024 15:58:14 von Flitze0815
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