Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin befindet sich seit August 2022 im Krankengeldbezug. Sie hat einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, der im Juni 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 bewilligt wurde.
Bis dahin wurde der Ausfallschlüssel K6 = KG-Bezug gebucht.
Jetzt möchte die Krankenkasse zum einen eine Meldung mit geändertem Beitragsgruppenschlüssel ab 01.01.2023 (das ist kein Problem) und eine Meldung 34 zum Ende der Beschäftigung 23.06.2023.
Das Arbeitsverhältnis wurde aber nie wegen des Rentenbezuges beendet. Da die Rente vorläufig nur bsi Ende 2025 bewilligt wurde, soll das auch so bleiben.
Zuerst sagte mir die Krankenkasse, dass ich dann, solange die Arbeitnehmerin Rente bezieht, unbezahlten Urlaub buchen muss.
Dabei wird aber keine Meldung 34 erzeugt. Die Meldung wird nur erzeugt, wenn ich für die Arbeitnehmerin zum 23.06.2023 ein Austrittsdatum setze. Das möchte ich jedoch nicht, da rein arbeitsrechtlich das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
Laut Krankenkasse besteht ein Unterschied zwischen arbeitrechtlicher und sv-rechtlicher Betrachtungsweise. Und da im Sinne des SV-Rechts keine Beschäftigung mit Bezügen besteht, soll die Abmeldung erfolgen.
Gibt es eine andere Lösung?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @AnniWisch ,
ich nehme an, bei Lohn und Gehalt ist es ähnlich wie bei Lodas. Über Fehlzeiten musst du nur die richtige Fehlzeit schlüsseln - in diesem Fall Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsminderungsrente.
Sollte bei LuG ähnlich gehen.
Gruß
Flitze
Hallo Flitze0815,
hab ich gerade so umgesetzt - hat funktionier! Vielen Dank!
VG