Hallo Subu, meine Aussage bzgl. der Berechnung mit dem tatsächlichen Monatssoll ist schon die richtige! Ich weiß nur nicht, wo genau im SGB das steht. 😉 Vielleicht steht es auch in einem Flyer der Arbeitsagentur.. ich rechne nun schon seit 20 Jahren immer mal wieder Kurzarbeit ab, da weiß man irgendwann, wie's geht.. 💪 Gruß Fltze Was mir da noch einfällt: bei der Berechnung mit dem tatsächlichen Monatssoll ändert sich entsprechend natürlich auch der jeweilige Stundenlohn des Gehaltsempfängers .. Beispiel: Gehalt €3.000 entspricht bei 169 Stunden (Durchschnitt aus 39 Wochenstunden * 13 Wochen / 3 Monate) einem Stundenlohn in Höhe von €17,75 Da für KUG aber die tatsächlichen Arbeitstage herangezogen werden, ändert sich für die Berechnung des Ausfalls der Stundenlohn jeden Monat neu - bei einer 5-Tage-Woche sind das im November z.B. 21 Tage (163,80 Stunden -> €18,32) und im Dezember 23 Tage (179,40 Stunden ->€16,72). Hat dieser Beispielmensch also sowohl im November als auch im Dezember jeweils 50 Stunden Kurzarbeit, wird sein Gehalt im November um €915,75 (€18,32*50Std) gekürzt und im Dezember nur um €836,12 (€16,72*50Std)
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