Ein Mitarbeiter hat unterjährig Krankengeld in Höhe KUG und "normales" KUG erhalten. In der LSt-Bescheinigung zum Jahresende ist allerdings nur das "normale" KUG in Zeile 15 ausgewiesen. Das Krankengeld in Höhe KUG finde ich nirgens.
Ist das so korrekt? Ich meine, das Krankengeld in Höhe KUG unterliegt auch dem Progressionsvorbehalt § 32b Abs. 1 Nr. 1b) ESt.
google hat mir auch nicht so richtig geholfen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bitte wenden Sie sich zu Klärung von rechtlichen Fragen an das zuständige Finanzamt.
Sollten Beträge auf der Lohnsteuer-Bescheinigung des Mitarbeiters fehlen, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns, sodass wir die Stammdaten prüfen können.
Falls jemand anderes auch danach sucht.
Habe mit dem Finanzamt gesprochen, der Arbeitgeber muss es nicht melden.
Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich auch die Krankenkasse angerufen. Diese hat mir mitgeteilt, dass die Krankekkasse die Beträge an das FA meldet. Thema somit erledigt. 🙂
Das Krankengeld in Höhe KUG ist ja keine Lohnersatzleistung sondern nur ein vom Arbeitgeber gekürztes, weitergezahltes Entgelt. Insofern kann es auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, da es wie 'normal hohes' Entgelt versteuert und verbeitragt wird.