abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quarantäne Erstattung rückwirkend für 2020

4
letzte Antwort am 13.01.2021 11:52:42 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
carolalautenschläger
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
786 Mal angesehen

Hallo Liebes Team,

 

zum Start des neuen Jahres will ich unsere Quarantänefälle gegenüber dem zuständigen Amt abrechnen. Das geschieht nun rückwirkend für 2020.

 

Hierbei tut sich gerade ein Problem auf:

Ich habe die Beitragsberechnung Erstattung Quarantäne, wie in eurer Dokumentation erklärt, durchgeführt. Soweit hat auch alles prima geklappt. Allerdings wird mir die Lohnsteuer für den Quarantänezeitraum in 2020 nirgends ausgeschrieben, da die Versteuerung nun im FJ 2021 stattfindet. Im Antragsformular für die Erstattung muss ich aber den anteiligen Lohnsteuerbetrag angeben.

 

Wie löse ich das Problem?

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
768 Mal angesehen

Wird die Lohnsteuer nicht als Nachberechnungsbetrag für die einzelnen Nachberechnungsmonate ausgegeben?

0 Kudos
carolalautenschläger
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
755 Mal angesehen

Leider nur das SteuerBrutto, was nachversteuert wird, aber nicht der Steuerbetrag an sich. 

0 Kudos
Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
662 Mal angesehen

besteht noch die Möglichkeit, die Abrechnungen als Wiederabrechnungen einzelne Mitarbeiter durchzuführen? so müsste es dann klappen, da der Abrechnungsmonat Dezember 20 angesprochen wird

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
606 Mal angesehen

Hallo,

 

damit die Lohnsteuer im Jahr 2020 ausgewiesen wird, muss mit der Abrechnung 01/2021 das Entstehungsprinzip unter Mandantendaten I Steuer I Allgemeine Daten I im Feld "steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" hinterlegt werden. Ist die Abrechnung 01/2021 bereits erfolgt, führen Sie eine Wiederabrechnung 01/2021 durch.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
4
letzte Antwort am 13.01.2021 11:52:42 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage