Hallo Liebes Team,
zum Start des neuen Jahres will ich unsere Quarantänefälle gegenüber dem zuständigen Amt abrechnen. Das geschieht nun rückwirkend für 2020.
Hierbei tut sich gerade ein Problem auf:
Ich habe die Beitragsberechnung Erstattung Quarantäne, wie in eurer Dokumentation erklärt, durchgeführt. Soweit hat auch alles prima geklappt. Allerdings wird mir die Lohnsteuer für den Quarantänezeitraum in 2020 nirgends ausgeschrieben, da die Versteuerung nun im FJ 2021 stattfindet. Im Antragsformular für die Erstattung muss ich aber den anteiligen Lohnsteuerbetrag angeben.
Wie löse ich das Problem?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wird die Lohnsteuer nicht als Nachberechnungsbetrag für die einzelnen Nachberechnungsmonate ausgegeben?
Leider nur das SteuerBrutto, was nachversteuert wird, aber nicht der Steuerbetrag an sich.
besteht noch die Möglichkeit, die Abrechnungen als Wiederabrechnungen einzelne Mitarbeiter durchzuführen? so müsste es dann klappen, da der Abrechnungsmonat Dezember 20 angesprochen wird
Hallo,
damit die Lohnsteuer im Jahr 2020 ausgewiesen wird, muss mit der Abrechnung 01/2021 das Entstehungsprinzip unter Mandantendaten I Steuer I Allgemeine Daten I im Feld "steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" hinterlegt werden. Ist die Abrechnung 01/2021 bereits erfolgt, führen Sie eine Wiederabrechnung 01/2021 durch.