Herzlichen Dank für die Antwort. Ich war mir nicht sicher, ob ich mit meiner Annahme richtig liege. Ja und was die Ablehnungsbegründung betrifft, habe ich mich in der vergangenen Woche genug darüber aufgeregt, vor allem, weil man das in der Presse noch schönredet, dass ja dem Arbeitnehmer kein Nachteil entsteht, weil der Arbeitgeber ja erst einmal in der Quarantäne weiterzahlt und sich das erstatten lassen kann. Aber jetzt hat man wieder Mittel und Wege gefunden, die Lücke über den §616 zu finden, so dass wahrscheinlich ein Großteil des Mittelstandes auf den Kosten für die Quarantänezeit sitzen bleibt. Denn ich habe in meinem ganzen Berufsleben (ca. 30 Jahre) noch nicht einen Arbeitsvertrag gehabt, der den §616 explizit ausgeschlossen oder eingeschränkt hat. In großen Konzernen mit Tarifbindung ist das wohl meist so, dass hier der $616 berücksichtigt wurde. Ja und was das "Dagegen vor Gehen" betrifft, bin ich mir ziemlich sicher, dass unsere GF entscheidet, keine Klage anzustrengen, denn das ist das einzige Mittel gegen die Bescheide (lt. Bescheid). LG Carola Lautenschläger
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