Es ist natürlich richtig, dass er bei uns auch den normalen Urlaub bekommen hätte, wenn er nicht schon so viel gehabt hätte. Aber mit diesem Argument braucht man einem Arbeitgeber nicht kommen. Den Denkansatz mit der unterschiedlichen Betrachtung von gesetzlichen und übergesetzlichen Urlaub hatte ich auch. In unseren Arbeitsverträgen steht z.B. drin, dass der übergesetzliche Urlaub verfällt, wenn er nicht genommen wurde und auch nicht ausbezahlt wird. Ebenso ist die Regelung enthalten, dass zuerst der gesetzliche Urlaub zu nehmen ist. Wenn das bei dem alten AV von dem neuen Mitarbeiter auch so gewesen wäre, würde ich ja hier auch nur den gesetzlichen Urlaub kürzen und der übergesetzliche Urlaub wäre verfallen. Dem widerspricht aber, dass er lt. Urlaubsbescheinigung Anspruch auf 9 UT hatte. Da ich aber selber nicht weiß, was hier richtig ist, hoffe ich immer noch darauf, dass hier jemand antwortet, für den solche Fälle sein täglich Brot ist. Ich möchte den neuen Mitarbeiter einfach nur richtig abrechnen und weder ihn noch unseren AG bevorteilen.
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