tHallo liebe Community,
ein Arbeitnehmer teilte mir mit, dass seine Mutter verstorben ist - und beantragte auch seinen Sonderurlaub.
Lt. Tarifvertrag stehen ihm 2 Tage zu.
Unter welcher Lohnart gebe ich das ein?
Hatte diesen Fall noch nie...
Beste Grüße
Ramona Barbarino
Hallo Frau Barbarino,
ich würde den Urlaubsanspruch für dieses Jahr entsprechend hochsetzen und den Urlaubstag dann ganz normal wie Urlaub buchen.
Gruß
Björn Niggemann
Moin Herr Niggemann,
viele Wege führen bekanntermaßen nach Rom. Hochsetzen des Urlaubsanspruchs im laufenden Jahr muss im Januar des Folgejahres wieder korrigiert werden. Es verfälscht drüber hinaus jede entsprechende Statistik und muss von jedem anderen Lohnbearbeiter mehr oder weniger mühselig zu einem späteren Zeitpunkt (Prüfung, Übernahme des Mandats, Vertretung ...) nachvollzogen werden. Sollte es hier um Baulohn gehen, ist die zusätzlich die Abrechnung mit der Soka-Bau für die Katz.
Eine eigene Lohnart im Bereich Stundenlohn oder Gehalt mit der Bezeichnung "Sonderurlaub" o.ä. halte ich persönlich für wesentlich zielführender.
Weiterhin viel Erfolg ...
Hallo,
ich bin auch enttäuscht, dass es bei LODAS nicht die Fehlzeiten "Sonderurlaub" oder "Sonstige bezahlte Freistellung" gibt. So kenne ich das aus meinem früheren Lohnprogramm. Inzwischen handhabe ich das so, dass ich einen einmaligen Hinweistext benutze. Dann ist es sowohl für den AN als auch für uns nachvollziehbar.
Viele Grüße
M.Kleine