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Arbeitnehmer online - Wiederholungsabrechnung

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letzte Antwort am 29.06.2018 15:29:11 von Vanessa_Mertel
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mar
Beginner
Offline Online
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Kann verhindert werden, dass Wiederholungsabrechnungen die wertemäßig ohne Auswirkung sind in Arbeitnehmer online bereitgestellt werden?

Manchmal müssen Wiederholungsabrechnungen nur z. B. wegen der Kost-Verteilung erstellt werden. Eine Bereitstellung dieser - zahlenmäßig identischen -Abrechnungen in an online würde die Arbeitnehmer verwirren.

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
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Hallo,

bei einer Wiederholungsabrechnung werden die Auswertungen für Arbeitnehmer online immer erneut bereitgestellt.

Damit die Online-Bereitstellung der Lohndokumente den gesetzlichen Anforderungen der Textform nach § 130 BGB genügt, muss die Möglichkeit eines nachträglichen Änderns oder Ersetzens von bereits eingestellten Lohndokumenten ausgeschlossen sein.

Sie können jedoch in LODAS unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen, Register Arbeitnehmer Online einen Zeitversatz in Tagen für den Zugriff durch den Arbeitnehmer vorgeben. Die Auswertung wird nach der Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist in Arbeitnehmer online eingestellt. Somit bleibt Ihnen ein Zeitraum, um ggf. Korrekturen vorzunehmen.

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
angmakl
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Heinlein,

bedeutet das, dass die Gehaltsabrechnung nicht mit dem Versenden an DATEV festgeschrieben wird? Wir arbeiten ganz neu mit LODAS.

Hier mal ein Beispiel, damit wir nicht an einander vorbei reden. Ich sende die Daten am 22. an die DATEV. Am 25. nehme ich eine Korrektur vor. Bekommt der AN dann die Gehaltsabrechnung vom 22. oder/und vom 25.? Bei uns ist es so hinterlegt, dass der AN nach 6 Tagen die Gehaltsabrechnung abrufen kann.

Viele Grüße

M.Kleine

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Hallo Frau Kleine,

ich beziehe mich auf Ihr Beispiel:

Wird die Lohnabrechnung am 22. im Rechenzentrum verarbeitet und es ist ein Zeitversatz von 6 Tagen hinterlegt, können die Mitarbeiter am 28. auf die Lohn- und Gehaltsdokumente zugreifen.

Wird am 25. eine Wiederabrechnung gesendet und verarbeitet, sehen die Mitarbeiter im Online-Tool nur die Auswertungen, die am 25. erstellt wurden.

Bei einer Wiederabrechnung am bzw. nach dem 28. werden dem Mitarbeiter sowohl die Erst- als auch die Wiederabrechnung online bereitgestellt.

Beste Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.06.2018 15:29:11 von Vanessa_Mertel
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