Hallo, bei der Urlaubsrückstellung nach Steuerrecht ermitteln sich die Arbeitstage nach den regelmäßigen Arbeitstagen. Eine Kürzung um den neuen Urlaubsanspruch und die zu erwartenden Ausfallzeiten ist in diesem Fall nicht vorzunehmen. Bei einer 5-Tage-Woche können 250 regelmäßige Arbeitstage zu Grunde gelegt werden, bei einer 6-Tage-Woche 300 Arbeitstage. Bei der Urlaubsrückstellung nach Handelsrecht sind die tatsächlichen Arbeitstage zugrunde gelegt. Hierfür werden die regelmäßigen Arbeitstage noch um den neuen Urlaubsanspruch und die zu erwartenden Ausfallzeiten gekürzt. Weitere Informationen können Sie dem Dokument Urlaubsrückstellungen einrichten, erstellen und übergeben entnehmen.
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