Hallo zusammen Ich habe hier auch nochmal eine Frage zur Berücksichtigung von Kindern nach der Neuregelung in der Pflegeversicherung. Ich habe von einem Mitarbeiter nun den Nachweis der Elterneigenschaft auf einem Formular mit Geburtsurkunden bekommen. Bei dem "zweiten" Kind ist alles klar, die Ehefrau ist die Mutter und der Mitarbeiter der leibliche Vater. Beim "ersten" Kind (hier liegt auch "nur" die Geburtsurkunde vor) wird es für mich schwieriger zu beurteilen, ob dieses Kind berücksichtigt werden kann. Seine aktuelle Frau scheint das Kind mit in die Ehe gebracht zu haben, den laut Geburtsurkunde ist die Frau die Mutter des Kindes. Beim Angaben zum Vater steht jemand anderes drin, somit ist er nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein. Das Kind ist Anfang November 1999 geboren worden. Geburtsurkunde ist fast 10 Jahre später ausgestellt worden, diese ist vom Juni 2009. Laut Geburtsurkunde trägt dieses besagte Kind den Nachnamen des Mitarbeiters, der eigentlich nicht der Kindsvater ist. Nun eben die Frage, findest dieses erste Kind Berücksichtigung oder nicht?
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