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Karenzentschädigung

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letzte Antwort am 30.01.2024 16:12:46 von AgnesBeata
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niol
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

 

ich habe einen Mitarbeiter bei dem ich nachträglich eine Karenzentschädigung abrechnen muss, hat jemand eine Idee wie ich das am Besten mache?

Ich habe schon gelesen das die Sv-frei und Lst-pflichtig ist. Der Mitarbeiter ist allerdings schon wieder in einer neuen Beschäftigung, somit Steuerklasse 6.

 

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,


die Abrechnung einer Karenzentschädigung über die bereits ausgetretene Personalnummer ist derzeit in Lohn und Gehalt nicht möglich.


Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende Möglichkeit, um Ihren Sachverhalt in Lohn und Gehalt abrechnen zu können:


- Kopieren Sie die ausgetretene Personalnummer und hinterlegen Sie ein Eintrittsdatum


- Auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit im Register "DEÜV - Meldung/Kammerberechnung" aktivieren Sie den Haken im Kontrollkästchen "Anmeldung stornieren"


- Für die Abrechnung der Karenzentschädigung gibt es in Lohn und Gehalt keine Standardlohnart. Wir können Ihnen daher auch keine rechtliche Auskunft darüber geben, wie die Karenzentschädigung steuer- und sv-pflichtig beurteilt werden muss. Für die Abrechnung eines steuerpflichtigen, aber sv-freien Bezugs steht Ihnen die DATEV-Standardlohnart 3800 (Bezug, nur st-pfl., lfd., Betrag) zur Verfügung. Diese können Sie ggf. auch kopieren und umbennen. 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Iswi2238
Beginner
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Nachricht 3 von 7
795 Mal angesehen

Hallo Herr Gökhan,

ist das nicht ein Problem. Man führt den Mitarbeiter ja dann als aktiven Mitarbeiter.

Gesetzlich gibt es in diesem Fall ein Anrecht auf eine monatliche Zahlung, die steuerpflichtig jedoch SV-frei ist.

Würde es dann nicht Sinn machen auch nach Austritt die Möglichkeit zu einer laufenden Zahlung zu haben?

Danke und freundliche Grüße

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tobias_maass
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Nachricht 4 von 7
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Ich verstehe das - rechtliche oder praktisch - Problem nicht so ganz. Wir haben öfters den Fall, dass Mitarbeiter ausscheiden und zT über mehrere Jahre monatliche Karenzentschädigungen bekommen. Diese rechnen wir über die bisherige Personalnummer ab mit der erwähnten Lohnart 3800. Die 30er Abmeldung erfolgt zum regulären Beschäftigungsende. Umschlüsseln PGRS 900, BGRS 0000, ELSTER-Anmeldung mit Meldebeginn am Tag nach Beschäftigungsende, fertig.

 

Warum ich eine neue Personalnummer anlegen sollte, erschließt sich mir nicht.

 

 

Iswi2238
Beginner
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Hat sich erledigt, danke

 

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Ich hatte den letzten Fall mit Karenzzahlung nach der DATEV Anweisung mit der Neuanlage einer weiteren PNR abgewickelt. 

Allerdings ist mir nicht ganz klar, weshalb diese Zahlung nicht über die bestehende abgewickelt werden kann. 

Kann mir nur vorstellen, dass es mit der Meldung an die BG zu tun haben kann. wobei ich den MA ab Beginn der Karenzzahlung ja BG-frei schlüsseln kann. 

 

Was ist der Hintergrund für 2 PNR ? 

 

Dok.-Nr.: 5303235

Dok.-Nr.: 5300551

 

 

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AgnesBeata
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Ich muss aktuell auch eine Karenzentschädigung abrechnen für einen Mitarbeiter, der im Januar austritt bzw. ausgetreten ist. Hier soll auch eine Karenzentschädigung gezahlt werden. Allerdings eben nicht monatlich, sondern über einen höheren Einmalbetrag. Warum hier eine extra Personalnummer angelegt werden soll, ist mir nicht ganz klar. Kommt in meinem Fall meiner Meinung nach auch nicht in Frage, da noch eine Abfindung mit gezahlt werden soll und somit auch eine Zusammenballung von Bezügen zu prüfen ist.

Wie ist da das vorgehen bzgl. der Abrechnung der Karenzentschädigung?

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letzte Antwort am 30.01.2024 16:12:46 von AgnesBeata
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