Hallo Herr Gökhan, wie ich den Firmenwagen anlege, das ist mir schon bewusst. Leider kann ich in den Dokumenten keine Angaben darüber finden, wie die Versteuerung erfasst werden muss, wenn die Mitarbeiterin den Firmenwagen während ihrer Elternzeit nutzen darf. In diesem Fall gibt es ja kein Einkommen, die Versteuerung muss jedoch trotzallem durchgeführt werden. DAnke Isabel Witthöft
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