Guten Morgen, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Leider ist dies nicht die Lösung glaube ich, da die Bezüge ja bereits über die Buchhaltung ausbezahlt wurden. Wir benötigen tatsächlich nur eine Lohnart für die individuelle Abführung der Steuer und SV.
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Wir möchten einem MA die Fahrtkosten zu seiner ersten Tätigkeitsstätte einmalig erstatten. Diese geschieht über die Buchhaltung. Den Betrag müssten wir jedoch versteuern und verbeitragen. Bei der LA 2770 ist die Steuer ja pauschaliert berechnet, ich benötige eine LA mit der individuellen Besteuerung, die jedoch vom AG getragen wird, genau wie die SV. Hat hier jemand eine Idee?
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Hallo, können Sie mir bitte auch den Lösungsweg bei DATEV Lohn und Gehalt comfort nennen. Gleiche Problematik. MA wurde angelegt und bei SV und Steuer angemeldet. Bisher keine Abrechnung und Steuer wieder zum Datum der Anmeldung abgemeldet. Leider ist hier immer noch keine Löschung der Personalnummer möglich. VG Isabel Witthöft
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Hallo Herr Gökhan, wie ich den Firmenwagen anlege, das ist mir schon bewusst. Leider kann ich in den Dokumenten keine Angaben darüber finden, wie die Versteuerung erfasst werden muss, wenn die Mitarbeiterin den Firmenwagen während ihrer Elternzeit nutzen darf. In diesem Fall gibt es ja kein Einkommen, die Versteuerung muss jedoch trotzallem durchgeführt werden. DAnke Isabel Witthöft
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Hallo DATEV Team, könnten Sie mir bitte für den Fall der Eingaben Dienstwagen während Mutterschutz/'Elternzeit die Dokumenten nummer für Lohn und Gehalt Comfort nennen. Die angegebene Dokumentennummer bezieht sich doch bestimmt auf Lodas. Danke Isabel Witthöft
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Hallo Frau Heubeck, kann ich die Lohnart 4310 auch für eine LTI Zahlung nutzen. Diese Zahlung stehen dem MA für einen rückwirkenden Zeitraum von 6 Jahren zu. Danke für Ihre Auskunft Isabel Witthöft
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Hallo Herr Gökhan, ist das nicht ein Problem. Man führt den Mitarbeiter ja dann als aktiven Mitarbeiter. Gesetzlich gibt es in diesem Fall ein Anrecht auf eine monatliche Zahlung, die steuerpflichtig jedoch SV-frei ist. Würde es dann nicht Sinn machen auch nach Austritt die Möglichkeit zu einer laufenden Zahlung zu haben? Danke und freundliche Grüße
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