Ich habe einen Mitarbeiter (Minijobber), der seine Beschäftigung im Dezember 2024 angetreten hat.
Für den Mitarbeiter hätte im Dezember eine Nebeneinkommensbescheinigung erstellt und elektronisch übermittelt werden sollen.
Dies wurde leider vergessen.
Kann ich diese Bescheinigung nun nachträglich elektronisch erstellen und übermitteln?
Wir haben bei dem Mandanten zwei Abrechnungsläufe.
Einen zum Monatsende für die Gehaltsempfänger und einen am Anfang des Folgemonats, bei dem die Minijobber abgerechnet werden.
Nun stehen wir im Januar 2025 und die erste Abrechnungsgruppe wurde bereits abgerechnet.
Eine Wiederabrechnung für eine einzelne Personalnummer des Monats Dezember wird abgelehnt, da im Januar die erste Gruppe bereits abgerechnet wurde.
Ja, auch mit der Abrechnung Januar kannst du rückwirkend ab Dezember eine Nebeneinkommenbescheinigung erstellen.
Einfach alles im Dezember entsprechend konfigurieren.
Du siehst sie auch in der Probeabrechnung Januar.
Danke für die Rückmeldung