Stimme @Neu_hier zu. Sie erfassen im Standard die Belege eigentlich nur, wenn sie diese in DUO über Bank online bezahlen wollen und 4/3er(EÜR) sind. Damit will die Buchhaltung dann weiterhin die Belege an der Bank haben und bucht in DATEV dann auch nur die Bank herunter und hat zusätzlich die Belege an der Bank. Aber auch bei dem Vorgang "verschwinden" nicht einfach Rechnungsnummern. Sollten sie Bilanzierer sein, dann sollten sie mit dem StB besprechen, ob eine Änderung in den Erweiterten Modus nicht sinnvoll ist, da sie eh die Arbeit machen und dann alles nur noch "bereitstellen". Die Buchhalterin zieht sich die Daten und Belege und verbucht alles per Debitor/Kreditor (OPOS). In dem Fall ist die RG-Nummer unumgänglich, da DATEV den Ausgleich des Umsatzes/Zahlung nur mit der identischen RG in Belegfeld1 prüft und ausgleicht. P.S. den Bearbeitungsmodus finden sie in der Anwendung Belege online in der oberen rechten Seite unter ihrem Firmenname. 😉
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