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E-Rechnung Verarbeitung in DUO mit Belegprüfung

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letzte Antwort am 02.04.2025 09:36:35 von mdberlin
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mdberlin
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Hallo,

 

ist es mir evtl. entgangen oder ist es bei DATEV möglich?

 

  • Eine automatische Belegprüfung bei Zugang einer E-Rechnung in DUO ? Es werden alle erforderlichen Angaben der Rechnung nach §14 UStG geprüft und als Ergebnis angezeigt bzw. ein Hinweis mit konkreter Beanstandung, was fehlt oder nicht korrekt ist. Konkurrenzprodukte können das.
  • Hinweis bei Belegerfassung in DUO, dass es sich um ausgelesene E-Rechnungsdaten handelt

          

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Viele Grüße

Marnie 

 

d_brusch
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War erwarten sie bei Punkt 1 mit der Belegprüfung nach §14 UStG? Soll das aktiv dort angezeigt werden, soll die Möglichkeit bestehen ein Haken zu setzen? 

 

wenn eine ZUGFERD RG hochgeladen wird in DUO kommt bei der Erfassung der Hinweis zu E-Rechnungsdaten oder Ausweis aus Beleganzeige (oder so ähnlich). Sie müssen aktiv mit der Maus über die Erfassungsmaske fahren, um den Hinweis zu sehen. 

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mdberlin
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Nein, es soll kein Haken gesetzt werden. Nach dem Einlesen der E-Rechnung sollte eine automatisierte Plausibilitätsprüfung auf eine ordnungsgemäße RG nach § 14 UStG erfolgen und somit dem DUO-Nutzer (Mandant) anzeigen, ob die Rechnung den formalen Ansprüchen genügt, wenn nicht, ggf. die zu beanstandenden Punkte auflisten. Das wäre eine schöne automatisierte Unterstützung bei der Belegerfassung. Konkurrenzprodukte bieten mehr als nur das Auslesen/Visualisieren der XML-Rechnung.

d_brusch
Erfahrener
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Dafür hat DATEV die Belegfreigabe, wo die Belege vorher geprüft werden können. 

Bei ZUGFERD wird die PDF angezeigt und in der dortigen Erfassungsmaske werden die Infos aus der XML-Datei angezeigt. Die komplette formelle Prüfung ist das meiner Meinung nach nicht. 

 

Wenn sie "normal" DUO nutzen, dann gilt ja, dass nur (manuell) geprüfte Rechnungen hochgeladen werden und dann geht es weiter. 

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mdberlin
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bernd_wettstein
Fortgeschrittener
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Jein.  Ich implementiere zwar die Belegfreigabe sehr gerne,  sogar öfters auch in der comfort-Variante, sie kann aber das vom Thread-Ersteller gewünschte heute noch nicht wirklich.

M.E. ist die Prüfung dort per Design ein rein "menschlicher Akt" - also manuell und nicht KI-Unterstützt. Das einzige was mein Einrichten kann ist dass bei bestimmen Belegtypen oder bestimmten Summen ggfs. automatische Workflowschritte und Gruppenzuordnungen folgen.   Eine echte "Dunkelprüfung" wie es manch' DMS-basierte Rechunungsprüfung oder Matching gegen Bestellung in ERP-Systemen ist das auch nicht.   Ich weiß im Moment gar nicht, ob man überhaupt eine gefährliche Regel bauen darf, die die Rechnungen z.B. automatisch pauschal freigibt... wenn ja würde ich davon zum aktuellen Zeitpunkt in der DATEV-DUO-Welt vollständig davon abraten.

Und:  der Thread-Ersteller meinte vermutlich gar keine echte Dunkelprüfung, sondern nur ein Matching der Voraussetzungen zur formal korrekten E-Rechnung,  aber eben ggfs. auch nice-to-have und on-top ein Matching des menschenlesbaren Belegbildes zur maschinenlesbaren E-Rechnung,  richtig?

Da stellt sich mir praxisbezogen nur die Frage:  soll schon beim kleinsten Verstoß die Weiterverarbeitung blockiert werden oder nur ein Hinweis für den "manuellen" Freigeber am Screen kommen?

Letzteres würde ich bei der aktuellen Ausbaustufe und Begrenztheit der Workflowbedingungen und Kombinationsmöglichkeiten eher empfehlen.

Ich hatte es gerade "in the wild" mit einer ERP-Lösung bei einem Mandanten zu tun  (komplett DATEV-fremd) , die tatsächlich im Rechnungsprüfungsprozess ernsthaft die Weiterverarbeitung *blockierte* und die Rechnung zwangsweise komplett ablehnt, wenn z.B. Formatierungs-Leerzeichen in der IBAN vorkamen,  die Steuernummer fehlte oder noch besser - eine X-Rechnung ohne Leitweg-ID - vorlag.  Begründung des ERP-Anbieters (im Grunde nicht ganz falsch):   die Rechnung gibt eben vor eine maschinenlesbare E-Rechnung zu sein,  mangels korrekter Konfiguration oder gar Fähigkeit beim System zur Rechnungserstellung beim Lieferanten des Mandanten (oder eben durch simple Logik jenseits rein "akademischer" Disneylandvorstellungen:  wie soll ein reiner B2B und nicht-B2G-Rechnungsausteller ohne öffentlicher Dienst als Auftragnehmer überhaupt an eine Leitweg-ID kommen? 😉 ) wird die Verarbeitung praktisch dann blockiert - ohne Möglichkeit des manuellen "override" durch einen Menschen.

So schwach die Automatismen da bei z.B. reinen Selbstbuchern mit DUO, Belegfreigabe & Co. noch sind, ist mir das im Zweifel bei der DATEV an der Stelle dann lieber, wenn der Mensch noch übersteuern darf, was er zu verantworten glaubt.

Auch eine "Diskussion", ob eine X-Rechnung oder beliebige ZUGFeRD 2.x oder sonstwie EN16391-konforme elektrische Rechnung irgendeinen formaltechnischen Fehler hat letztlich zur Ablehnung und Zurückweisung an den Lieferanten führen muss,  oder aber ob man das auch gegenüber Maschinenlesbarkeit für spätere eRechnungsportale, Finanzbehörden und automatisierte USt-Prüfung eben nicht dulden und manuell übersteuern darf muss man in der Übergangsphase rein aus praktischen Gründen als akademisch ansehen...

Beim Mandanten kommt dann nämlich sonst nur ein: das mit der eRechnung funktioniert ja gar nicht richtig.  Typisch Schland und EU (Stammtisch-Schimpf und Populismusphrasen bitte hier einsetzen), etc.

Ich sage dann immer:  Leute, wir sind gerade in einer Übergangsphase.  Die ganzen eRechnungs-Ersteller üben eben tlw. noch.

Praktisch muss man schon froh sein, wenn bei reinen B2B-Umsätzen eine halbwegs vollständige und auslesbare ZUGFerD 2.x nach EN 16391-Rechnung überhaupt öfter bei den eigenen Lieferanten vorkommt.  Gut finde ich alle Systeme, die z.B. auch in der Übergangsphase weiterhin noch ZUGFeRD 1.x trotzdem auslesen und diese nicht blockieren.  O.g. radikale technische Prüfung der nicht-DATEV-Welt-ERPs würde m.E. auch diese im Moment z.B. komplett verwerfen während marktgängige Mittelstandstools wie DATEV, ADDISON, BMD bzw. Lexware, Onlinebuchhaltungstools, FiBuScan, u.ä. aber auch andere schon seit Jahren ZUGFeRD-fähige DMS das eher locker sehen und die Daten die sie finden eben so gut es geht auslesen...  auch bei veraltetem ZUGFerD 1.x


m.E. wäre es sinnvoll, so ein Matching wie vom Thread-Ersteller gewünscht in der DATEV-Welt anzubieten mindestens als optionale Anzeige anzubieten.  Und solchen Ideen wie die des o.g. orthodox-dogmatischen ERP-Rechnungsprüfungstools für die eRechnung würde ich im derzeitigen Zustand der Digitalisierung hierzulande eher ablehnendes Feedback und Praxisferne mitteilen.   

In der Übergangsphase braucht es einfach die Möglichkeit der manuellen Übersteuerung.   Und ja: es wäre dann trotzdem sinnvoll, auch den Absender gleich direkt benachrichtigen zu können (oder gar per Mailbounce automatisiert), dass seine Rechnung nicht ganz den Anforderungen genügt (was ja maschinenlesbar ausgelesen, ausgewertet und geprüft werden kann, wenn z.B. wichtige Angaben fehlen)...   das macht aber m.E. im Moment niemand auf dem Markt und schon gar nicht maschinengestützt oder gar automatisch,  zumindest ist mir da nichts bekannt.

Viele Grüße, Bernd Wettstein
(der mit der Belegfreigabe comfort tanzt...)


mdberlin
Einsteiger
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Hallo,

 

vielen Dank für die ausführlich Antwort. 

Eine offensichtlich rein manuelle Prüfung der Datenstrukturformate in den ADD-Ons der DATEV finde ich dann doch etwas enttäuschend. Dachte das ist der Sinn dahinter, dass durch (KI-gestützte) maschinelle Auslesbarkeit eine Prüfung möglich ist, inklusive Anzeige, wo das "Problem" aufgetreten ist. Zumal auch die zukünftigen Prüfertools der Finanzverwaltung viel tiefgreifendere Prüffunktionen bis in die Metadaten haben werden. Daher sollte doch eine ebensolche bzw. adäquate Prüfung beim Rechnungseingang beim Mandanten stattfinden, durch den Prüfer der FV wäre es ja ein bisschen spät.

 

Aber vielleicht ist das zu einfach und naiv von mir gedacht. 

 

Viele Grüße

Marnie Depke 

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letzte Antwort am 02.04.2025 09:36:35 von mdberlin
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