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Urlaubsrückstellungen prüfen

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letzte Antwort am 22.01.2020 10:40:16 von Verena_Heinlein
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cenzie
Einsteiger
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Hallo allerseits,

die Urlaube für 2018 sind alle eingepflegt - zur Kontrolle führen wir eine Excel-Liste.

In LuG sind alle Eingaben für die Rückstellungsliste erledigt (unter Mandantendaten - Arbeitszeiten - Feiertage / Urlaub)

Beim Testen der Rückstellungsliste werden bis auf Einzelfälle andere Resturlaubstage ausgegeben.

Woran kann das liegen?

Danke für Rückmeldungen vorab.

Viele Grüße

Christine Kundler

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Christine Kundler,

wichtig für die Erstellung einer Urlaubsrückstellung sind die Eingaben in Lohn und Gehalt. Zunächst sollte auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Feiertage - Urlaub der grundsätzliche Urlaubsanspruch für einen Vollzeitmitarbeiter für das aktuelle Jahr im Feld Grundurlaubsanspruch hinterlegt sein.

Wenn einzelne Mitarbeiter einen anderen Grundurlaubsanspruch haben, hinterlegen Sie diese Angabe bitte auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch.

Des Weiteren sind unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Urlaubsrückstellung die Eingaben für das aktuelle Jahr zu pflegen.

Um detaillierter nachvollziehen zu können, wie die Resturlaubstage ermittelt werden, steht Ihnen auf der Mitarbeiterebene und der Mandantenebene in der Menüleiste unter Auswertungen | Berechnungsschemata eine Auswertung für die Urlaubsrückstellung sowohl für Handels- als auch Steuerrecht zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Urlaubsrückstellung finden Sie hier.

Wenn Sie mehr Informationen benötigen, melden Sie sich gerne über einen anderen Servicekanal an uns.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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cenzie
Einsteiger
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Hallo Frau larahien,

danke für Ihre Rückmeldung. Das hatte ich alles bereits überprüft bzw. eingerichtet.

Ihre Kollegin hat mir heute  telefonisch weitergeholfen. Dadurch, dass ich die Urlaubsrückstellungsliste vor der Dezemberabrechnung erstellt habe rechnet das System nur 11 Monate Urlaubsanspruch.

Die Rückstellungsliste werde ich nach der Dezemberabrechnung vor dem Monatsabschluss prüfen.

Viele Grüße

Christine Kundler

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carolalautenschläger
Beginner
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Hallo Frau Hien,

 

könnten Sie mir bitte einen Screenshot für das Berechnungsschemata senden?

Ich finde die Einstellung in der Programmleiste einfach nicht.

Vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carola Lautenschläger

 

 

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

ich habe entsprechende Sreens angehängt.

 

Viele Grüße

T. Reich

carolalautenschläger
Beginner
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Meine Menüpunkte unter Auswertungen sehen bei mir ganz anders aus, Screenshot beigefügt. Was mache ich denn falsch?

 

Beste Grüße

Carola Lautenschläger

 

 

carolalautenschläger
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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PS: ich arbeite mit LODAS comfort, weshalb mein Menü wahrscheinlich anders aussieht.

Dann formuliere ich meine Frage anders:

Wie kann ich das Berechnungsschema der Urlaubsrückstellungen, gerade im Bezug auf die tatsächlichen Arbeitstage überprüfen.

Wie werden die ausgewiesenen Arbeitstage bei LODAS gebildet?

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t_r_
Allwissender
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1829 Mal angesehen

Bei Lodas kann ich leider nichts dazu sagen.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
1799 Mal angesehen

Hallo, 


bei der Urlaubsrückstellung nach Steuerrecht ermitteln sich die Arbeitstage nach den regelmäßigen Arbeitstagen. Eine Kürzung um den neuen Urlaubsanspruch und die zu erwartenden Ausfallzeiten ist in diesem Fall nicht vorzunehmen. Bei einer 5-Tage-Woche können 250 regelmäßige Arbeitstage zu Grunde gelegt werden, bei einer 6-Tage-Woche 300 Arbeitstage. 


Bei der Urlaubsrückstellung nach Handelsrecht sind die tatsächlichen Arbeitstage zugrunde gelegt. Hierfür werden die regelmäßigen Arbeitstage noch um den neuen Urlaubsanspruch und die zu erwartenden Ausfallzeiten gekürzt.


Weitere Informationen können Sie dem Dokument Urlaubsrückstellungen einrichten, erstellen und übergeben entnehmen.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.01.2020 10:40:16 von Verena_Heinlein
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