Hallo m_steinert, ab einer gewissen Menge von übertragenen Anwendungen wird ein Pauschalpreis berechnet, durch den keine Zuordnung auf den jeweiligen Mandanten möglich ist. Die Deckelung der maximalen Kosten bezieht sich auf alle Aufträge, die am gleichen Tag von uns erfasst und somit im Rechenzentrum bearbeitet werden. Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen: Es werden Mandantennummern-übergreifend maximal 130,00 EUR (5 Jahre) berechnet (30,00 EUR pro Wirtschaftsjahr). Alle anderen Programme (Lohn, Steuern, etc.): Es wird pro Mandantennummer 30,00 EUR abgerechnet. Maximal können Kosten für 5 Mandantennummern anfallen, wenn diese am gleichen Tag erfasst werden. Sie können jederzeit selbst prüfen, ob die Mandantendaten übertragen wurden. Wie das geht, haben wir im Hilfe-Dokument www.datev.de/hilfe/1002364 beschrieben. Viele Grüße
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