Hallo Zusammen,
wir beabsichtigen Kanzlei-Rechnungswesen und Lohn und Gehalt Daten an einen anderen Steuerberater zu übertragen.
Unser Mandant hat eine Unterberaternummer, dieser hatte auch die entsprechende Vollmacht uns gegenüber der DATEV erteilt.
Als wir die Datenanforderung per Logistikauftrag erhalten haben ist eine Fehlermeldung aufgetaucht, dass wir nicht das benötigte Recht hätten die Daten zu übertragen.
Hatte jemand schon mal ähnliche Probleme bei dem Übertrag von Mandantendaten.
Laut heutiger Mitteilung der DATEV hätte immerhin der Übertrag der Beraternummer funktioniert.
Danke für Konstruktive Kommentare und Hilfestellungen
@SpitzkopfLarry schrieb:Als wir die Datenanforderung per Logistikauftrag erhalten haben ist eine Fehlermeldung aufgetaucht, dass wir nicht das benötigte Recht hätten die Daten zu übertragen.
Das hatte ich auch mal. Da lag es einfach nur daran, dass der anfordernde Berater einen Zahlendreher in unsere Beraternummer eingebaut hatte.
Ansonsten würde ich bei Übertragungen als aktueller Datenhalter immer den Abgabeauftrag selbst erstellen, da der neue Berater ja nicht wissen kann, wie die Daten bei mir strukturiert sind.
Häufig fordern Berater, die nicht so im Thema sind, betriebliche und private Daten gemeinsam an, die dann bei mir unter verschiedenen Mandantennummern liegen. Ich kann im LAO aber keinen Datenbestand hinzufügen, also habe ich wieder mal doppelte Arbeit, weil ich einen weiteren Auftrag erstellen muss.
Hallo SpitzkopfLarry,
im Formular Mandantendatenübertrag online wird das Vorliegen einer Generalvollmacht für den Berater aktuell nicht erkannt. Für diesen Fall verwenden Sie bitte das PDF-Formular.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 2 im Hilfe-Dokument 1007877.
Viele Grüße
Lara Hien