Ich schließe mich hier an und warte eigentlich schon auf einen entsprechenden Hinweis unter AKTUELLES bei Lohn und Gehalt. Ganz eindeutig ist die Erhebung der Säumniszuschläge nicht. Beispiel 1: Schätzung wird für Folgemonat erstellt, mit Monatsabschluss zum Ende des Monats erhöhen sich die Beiträge durch Neueintritte. Diese werden dann erst im Folgemonat berücksichtigt. Ich nehme an, wenn der BN für den laufenden Monat vorliegt, werden hier keine Säumniszuschläge erhoben, sondern nur wenn die KK selbst schätzt und es dann zu einer Differenz kommt ?? ABER Beispiel 2: Neuer Mitarbeiter bei neuer Krankenkasse, Monatsabschluss Ende des Monats, kein BN für laufenden Monat, sondern mit Schätzung für Folgemonat. Werden hier dann Säumniszuschläge fällig ? Im Expertenforum der AOK wird vorgeschlagen, manuell einen "Null-Nachweis" für den laufenden Monat zu erstellen. Dieser würde ja aber dann auch zu spät übermittelt werden. Die AOK würde nach Rücksprache wohl keine Gebühren erheben, wie andere Kassen das handhaben, war aber nicht klar. Eine entsprechende neue Anleitung zur Vorgehensweise wäre hier sehr hilfreich.
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