Aber gerne: AN bisher Mehrfachbeschäftigung ( AG A und B ( wir mit Steuerklasse VI Nebenarbeitgeber) beides kein Midijob ), dann Mutterschutz, dann Elternzeit. Status aktuell: bei uns AG B wieder in Teilzeit mit 10 Stunden / Woche Verdienst innerhalb Midijobgrenze, AG A kein Entgelt, da Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis bei AG A ist nur unterbrochen, besteht also noch. Das wäre natürlich die einfachste Lösung, wenn es gar keine Mehrfachbeschäftigung mehr ist. Dann wäre auch Steuerklasse VI falsch ? Fragen über Fragen.
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