Hallo, wir können rechtlich nicht beurteilen, unter welchen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen die betriebliche Krankenversicherung abzurechnen ist. Eine pauschalversteuerte betriebliche Krankenversicherung mit einem individuellen Steuersatz kann in DATEV Lohn und Gehalt über Lohnarten mit einer Pauschalierung in besonderen Fällen abgerechnet werden. Folgende DATEV-Standardlohnarten rechnen mit der besonderen Pauschalierung: 3810 Bezüge, besond. Pausch., sv-lfd. 3820 Bezüge, besond. Pausch., jhrl. 3830 Bezüge, besond. Pausch., sv-frei Die Höhe der Lohnsteuer kann auf Mandanten- oder Mitarbeiterebene unter Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer festgelegt werden. Sie können den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz auch für jeden Mitarbeiter auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer festlegen. Bei Abrechnung der Lohnarten 2507 "Sonstiger Sachbezug", 2620 "Sonstiger Sachbezug, netto" und 2480 "Sachbezug, st/sv-frei" wird immer der gesamte Wert für die Prüfung der 50 EUR-Freigrenze herangezogen. Ist die Grenze überschritten, unterliegt der gesamte Wert der Lohnsteuerpflicht.
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