Hallo @Andreas_Bär , vielen Dank für die Erläuterung zum automatischen Logout nach 30 Minuten Inaktivität. Ich kann die grundsätzliche Intention hinter einer solchen Sicherheitsmaßnahme nachvollziehen, allerdings erschließt sich mir nicht, warum dieser Zeitraum zwingend und zentral durch DATEV vorgegeben wird und nicht individuell durch die Kanzleien konfiguriert werden kann. Gerade in der Praxis entstehen Situationen, in denen Nutzer über längere Zeit außerhalb der DATEV-Anwendungen arbeiten – beispielsweise in Excel oder bei der Bearbeitung von E-Mails – und dadurch unbeabsichtigt ausgeloggt werden. Dies führt regelmäßig zu Unterbrechungen im Arbeitsfluss und ist aus meiner Sicht eher kontraproduktiv für die tägliche Arbeit. Die Möglichkeit "Neu Anmelden" ist zwar besser als nichts, verursacht aber trotzdem unnötige Mausklicks und gedankliche Unterbrechung. Wenn ich in die Zukunft blicke und mir vorstelle, dass Kanzlei-Rechnungswesen und die Steuerprogramme als Cloud-Anwendung existieren, kann ich mir die Erstellung eines Abschlusses einer GmbH & Co. KG mit Sonder- und Ergänzungsbilanzen, GuE, GewSt, USt und dem Abschluss der Komplementär-GmbH nebst KSt und ggfs. USt nicht vorstellen. Heute hat man alle Fenster offen und kann nach Belieben wechseln - in Zukunft... Aus meiner Sicht sollte die Verantwortung für entsprechende Sicherheitsrichtlinien – wie z. B. Timeouts oder Bildschirmsperren – bei den jeweiligen Kanzleien selbst liegen. Diese sind ohnehin verpflichtet, ihre Systeme im Einklang mit Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen zu betreiben. Eine zentrale, nicht anpassbare Vorgabe durch DATEV wirkt daher in diesem Kontext unnötig restriktiv oder gar übergriffig. Ich würde es sehr begrüßen, wenn hier zumindest eine konfigurierbare Lösung geschaffen würde, die es den Kanzleien erlaubt, den Inaktivitätszeitraum entsprechend ihrer eigenen Sicherheitskonzepte festzulegen. Viele Grüße Jan Philipp Neumann
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