Wir hatten mit Servicekontakt bei der Datev angefragt, wie ein nicht mehr bestehendes Mandatsverhältnis der Datev mitgeteilt werden soll und erhielten die Auskunft, dass bei Mandanten im MigMag dazu die Unterberaternummer gekündigt werden muss. Auf Rückfrage, ob bei Kündigung der Beraternummer nicht auch die Daten gelöscht werden, wurde gesagt, dass die Daten nur gelöscht werden bei Mandanten ohne MigMag, bei MigMag keinesfalls. Ich finde dazu aber kein Dokument, wo das so steht- immer nur, das bei Kündigung der Beraternummer auch alle Daten gelöscht werden. Ist die Auskunft der Datev hierzu richtig und hat jemand dazu ein Dokument. Wir getrauen uns nun nicht die Beraternummer zu löschen. Wie teilt man der Datev aber sonst mit, dass das Mandatsverhältnis nicht mehr besteht, damit der Mandant in die 12 monatige Schutzfrist fällt?
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