Lohn und Gehalt Umsetzung PUEG - Fragen   Kinderverwaltung Im DATEV Dokument 1027089 steht:   https://apps.datev.de/help-center/documents/1027089   a) Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (wie bisher)   Somit würde ich davon ausgehen, dass das 1. Kind (egal wie alt) bei einer Erfassung über die Kinderverwaltung, auch automatisch das Häkchen setzt (wie bei einem Kinderfreibetrag über ELSTAM)    → dies geschieht im Moment noch nicht, lt. meinem Test für eine Neuanlage im Juni 2023 (Z wurde trotzdem abgerechnet, obwohl ich das erste Kind in der Kinderverwaltung inkl. Nachweisdatum erfasst habe).   Ist die Erfassung des 1. Kindes in der Kinderverwaltung ab Juli 2023 ausreichend, um den Beitragszuschlag (0,6 %) für Kinderlose nicht zu berechnen? Oder muss das Häkchen zusätzlich gesetzt werden?   Darauf aufbauende weitere Frage:  hat das Datum des Nachweises in der Kinderverwaltung beim 1. Kind die Funktion, dass eine automatische Nachberechnung stattfindet, wenn z.B. die Geburt innerhalb von 3 Monaten nachgewiesen wird, also das Datum des Nachweises z.B. 2 Monate in der Kinderverwaltung später erfasst wird?   Oder ist es gar so, dass das 1. Kind, welches die Nichtzahlung des Beitragszuschlages veranlasst gar nicht in der Kinderverwaltung erfasst werden soll, weil dies ggf. dann doppelt berücksichtigt wird ↓     b) Abschlag Pflegeversicherung für Kinder unter 25 (2.-5. Kind) - NEU ab 01.07.2023   1. Kind in der Kinderverwaltung = kein Beitragszuschlag? oder zählt das 1. Kind auch schon zum Abschlag?   2. Kind in der Kinderverwaltung = wenn unter 25 → -0,25 % wenn über 25 → keine Auswirkung   3. Kind in der Kinderverwaltung wenn unter 25 → -0,25 % (ggf. Zusammenrechnung mit 2. Kind = -0,5 %) wenn über 25 → keine Auswirkung   ... bis zum 5. Kind   Welche konkrete Auswirkung hat die Erfassung in der Kinderverwaltung in Lohn und Gehalt, was die Reihenfolge der Kinder angeht?   Ich hoffe, dass ich meine ersten Fragen verständlich ausdrücken konnte und freue mich auf Antworten 🙂    
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