Hallo Community,
verwendet ihr eigentlich noch die unterschiedlichen Lohnarten bei Arbeitsstunden von Minijob und Stundenlöhner?
Standard bisher:
Lohnart 1000 Stundenlohn - bei Stundenlöhner (sv-pflichtig)
Lohnart 2200 Aushilfslohn - bei Minijob auf Stundenlohnbasis
Ich würde davon ausgehen, dass dieses Trennung wegen der Fibu-Kontierung erforderlich war, bis die Fibu-Gruppen eingeführt wurden.
Gerade bei der Vorerfassung (egal ob Excel oder online) sähe ich hier eine große Bearbeitungserleichterung, wenn nur noch die Lohnart 1000 Stundenlohn für die Erfassung von gearbeiteten Arbeitsstunden verwendet wird.
Ist die Trennung (2200 / 1000) bei der Verwendung der Fibu-Gruppen überhaupt noch erforderlich? Wie handhabt ihr das Thema?
Danke für euer Feedback und viele Grüße!
Wir haben es weiterhin getrennt.
Danke fürs Feedback