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Arbeitsbescheinigung für Vorjahr

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letzte Antwort am 11.12.2025 11:40:14 von TanjaErgün
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TanjaErgün
Beginner
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Hallo zusammen,

 

die Agentur für Arbeit fordert zusätzlich zur bereits erstellten Bescheinigung eine für 2024 an.

AN ist nur saisonal beschäftigt.

 

Zeitraum 03-10 2025 Bescheinigung erstellt

 

Jetzt benötige ich für den 

 

Zeitraum 04-09 2024

 

eine weitere Bescheinigung.

 

Arbeitsentgelt für 24 Monate bescheinigen : schon versucht

Wird nur für laufendes Jahr bescheinigt. 

 

Kann mir jemand helfen ? Danke schon mal 

 

Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
236 Mal angesehen

Da wird dir leider nur das SV-Net als Alternative zur Verfügung stehen.

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TanjaErgün
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Wirklich, das ist aber schlecht. 😞 

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Ich denke mal du hast ein Austrittsdatum 2024 drin und ein Austrittsdatum 2025 unter gleichen Personalnummer. Das kann das System nicht verarbeiten. Auf der Arbeitsbescheinigung kann man nur ein Eintritts- und ein Austrittsdatum haben. Hätte jeder Zeitraum eine eigene Personalnummer bekommen, wäre es was anderes.

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TanjaErgün
Beginner
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Nachricht 5 von 7
172 Mal angesehen

Aber jedes Mal eine neue Personalnummer anlegen, macht ja auch keinen Sinn

und sich wegen einer Arbeitsbescheinigung bei SV-Net anzumelden 😞

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 7
114 Mal angesehen

Hallo,


in Lohn und Gehalt kann eine Arbeitsbescheinigung nur für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis erstellt werden.

 

Wenn eine Arbeitsbescheinigung für den vorherigen Beschäftigungszeitraum benötigt wird, gibt es die Möglichkeit den aktuellen Beschäftigungszeitraum zu löschen und die Arbeitsbescheinigung anschließend für das vorangegangene Beschäftigungsverhältnis zu erstellen.

 

Bitte achten Sie darauf, dass während diesem Vorgang ausschließlich die Arbeitsbescheinigung erstellt wird. Eventuelle Nachberechnungen würden zu eine Korrektur von Auswertungen führen.

 

Nach Erstellung der Arbeitsbescheinigung muss der aktuelle Beschäftigungszeitraum wieder hinzugefügt werden.

Die bestehenden Mitarbeiterauswertungen bleiben unabhängig von der Löschung und Wiederherstellung des letzten Beschäftigungszeitraums bestehen.

 

Falls das Löschen des aktuellen Beschäftigungszeitraums nicht gewünscht ist, kann die Arbeitsbescheinigung nur manuell über das SV-Meldeportal erstellt werden.

Freundliche Grüße Philipp Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TanjaErgün
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Das hat geklappt.

Jetzt haben Sie mir sehr geholfen.

Vielen Dank   😊

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6
letzte Antwort am 11.12.2025 11:40:14 von TanjaErgün
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