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Fahrtkostenzuschuss LA

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letzte Antwort am 12.02.2020 13:46:11 von Milla1
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Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
2299 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Unsere Firma zahlt für unseren Mitarbeitern Job Ticket für die Fahrt zu der Arbeit.

Das ist unter LA 2900 (Job Ticket St. frei) gebucht (Brutto Bezüge); Folgelohnart 9010 mit Abzug im Netto. Das stimmt und funktioniert. Was funktioniert nicht ist, wenn Mitarbeiter zahlt privat (allein) für Job Ticket das wurde unten LA 2951 (Fahrtkostenzuschuss) gebucht, (Brutto Bezüge).

Wie kann man das buchen wie Aufwendung, wenn Mitarbeiter kauft allein/privat Job Ticket, und nicht nur wie Sachbezüge buchen (wie bis jetzt gebucht).

 

Die Lohnarten und FIBU Lohnarten sollten so eingerichtet werden, damit der Mitarbeiter kriegt Job Ticket mit Lohnabrechnung ausgezahlt (und ohne zugestellte Rechnung vom Mitarbeiter, weil wir können die Rechnung nicht bekommen).

 

Wie kann man alles einrichten und unter welche Lohnarten/FIBU LA soll angelegt werden?

Der Betrag des Job Tickets soll steuerfrei abgerechnet werden.

 

Für Ihre Mühe und Informationen, bedanke Ich mich im Voraus,

Milla

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
2231 Mal angesehen

Hallo Milla,


was genau möchten Sie für die Mitarbeiter abrechnen - ein Jobticket oder einen Fahrtkostenzuschuss?


Beide Sachverhalte können über Lohn und Gehalt abgerechnet werden.

Die Anlage der Daten erfolgt in der Regel direkt bei dem Mitarbeiter unter Stammdaten | Fahrtkostenzuschuss.


Eine Anleitung für die Erfassung des Jobtickets / des Fahrtkostenzuschusses finden Siehier.


In der Lohnart 2900 "AG-Zusch. f.Jobticket, st-frei" ist standardmäßig die Folgelohnart 9010 "Fahrtkosten" hinterlegt. In der Standardlohnart 2951 "Fahrtkostenzuschuss, p.St. " gibt es keine Folgelohnart. Unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten können Sie in der jeweiligen Lohnart eine Folgelohnart individuell aktivieren oder auch deaktivieren.


Für die verwendeten Lohnarten ist es wichtig, dass ein entsprechendes Fibu-Konto zugeordnet ist. Die Kontierung der Lohnarten können Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten vornehmen. Hier können Sie auch prüfen, ob für die Lohnarten bereits ein Fibu-Konto zugeordnet ist. Falls nicht, gehen Sie über den Button "Zeile neu". Anschließend können Sie die benötigte Lohnart und das Fibu-Konto hinterlegen.


In der Menüleiste unter Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen stehen Ihnen die Standardkontenrahmen (SKR03, SKR04 etc.) zur Verfügung. Dort können Sie in dem Register "Kontierung Lohnarten" einsehen, welche Lohnart mit welchem Fibu-Konto standardmäßig verknüpft ist.


Viele Grüße


Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG

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Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Frau Hien, vielen vielen Dank für Ihre Hilfe 🙂

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letzte Antwort am 12.02.2020 13:46:11 von Milla1
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