Hallo, wenn ein Mitarbeiter Arbeitslosengeld bezieht und ausgesteuert wird, dann buchen Sie im Kalender in Lohn und Gehalt den Ausfallschlüssel "KA - Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld". Bitte beachten Sie, dass dieser Ausfallschlüssel so lange zu buchen ist, wie der Mitarbeiter das Arbeitslosengeld bezieht. Zur korrekten Abrechnung der Überstunden ist die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu klären. Wenn z. B. die Überstunden dem Monat, in dem Sie geleistet wurden, ausbezahlt werden, dann buchen Sie die entsprechende Lohnart über die Monatserfassung des aktuellen Abrechnungsmonats. Weitere Informationen zur Abrechnung von Überstunden finden Siehier. Viele Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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